Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen. Beispielsweise sind Kleinunternehmer gemäß §19 Umsatzsteuergesetz von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Allerdings bleibt die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen auch für diese Unternehmen bestehen.