Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen unterliegen den gleichen Aufbewahrungspflichten wie Papierrechnungen und müssen für die Dauer von zehn Jahren elektronisch archiviert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung während des gesamten Aufbewahrungszeitraums gewährleistet sind.