Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: VISIQS GmbH, Kaiserstraße 5, 40479 Düsseldorf („VISIQS“)

Geltungsbereich: ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (jeweils „Kunde“)

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Dokumentenstruktur

  1. Diese AGB gelten für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen, Lieferungen und sonstigen Angebote von VISIQS (zusammen „Leistungen“) gegenüber dem Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Geschäft. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn VISIQS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn VISIQS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Leistungskennungen / Module: VISIQS verwendet zur eindeutigen Bezeichnung der beauftragten Leistungen Leistungskennungen (z.B. OSM, CON, KIM, ADW, WEB, CRM). Für einzelne Leistungsarten können innerhalb dieser AGB leistungsspezifische Bestimmungen („Module“) geregelt sein. Diese leistungsspezifischen Bestimmungen gelten jeweils nur für die im entsprechenden Modul genannten Leistungskennungen bzw. Modulcodes.
  5. Produktfamilien / Sammelmodule: Soweit eine Leistungsart in Varianten/Paketstufen angeboten wird (z.B. BAS/EXC/CUT oder BL1/BL2/BLP), können diese Varianten als Produktfamilie in einem Sammelmodul zusammengefasst werden. Ein Sammelmodul gilt für alle im Sammelmodul genannten Leistungskennungen/Modulcodes.
  6. Rangfolge bei Widersprüchen:
    (1) Individualvertrag/Projektvertrag/SOW/Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen, Projektplan, Preisblatt)
    (2) Bestellformular/Angebot/Auftragsbestätigung (inkl. Leistungskennungen/Modulcodes)
    (3) Leistungsspezifische Bestimmungen (Module) innerhalb dieser AGB
    (4) Allgemeine Bestimmungen dieser AGB

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang

  1. Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – freibleibend und 30 Kalendertage gültig.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textförmliche Annahme (z.B. E-Mail), (b) Gegenzeichnung, (c) Freigabe im Bestellprozess oder (d) Beginn der Leistungserbringung auf Veranlassung des Kunden.
  3. Maßgeblich für Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung sind ausschließlich die vertraglichen Dokumente gemäß § 1 Abs. 6. Öffentliche Aussagen, Werbung, Webseiten-Inhalte oder Präsentationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil wurden.
  4. Sofern nicht ausdrücklich als Erfolg vereinbart, schuldet VISIQS keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (z.B. Umsatzsteigerung, Rankings, Lead-Zahlen, Zustellraten, „Bug-Free“-Zustand), sondern die vertraglich vereinbarte Leistung.
  5. Vertragsübernahme / Inhaberwechsel beim Kunden
    Ein Wechsel des Inhabers, eine Veräußerung des Unternehmens, eine Umstrukturierung (z.B. Asset Deal), eine Vertragsübernahme, Schuldübernahme oder sonstige Übertragung des Vertragsverhältnisses auf einen Dritten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von VISIQS in Textform. Bis zur wirksamen Übertragung bleibt der ursprüngliche Kunde vollumfänglich verpflichtet; VISIQS kann Leistungen bis zur Klärung/Bestätigung der Vertrags- und Zahlungsverantwortung aussetzen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
  6. Unentgeltliche Leistungen
    Soweit VISIQS unentgeltliche Leistungen (z.B. Kulanzleistungen, Tests, Demos, Vorabchecks) erbringt oder zur Verfügung stellt, können diese jederzeit angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden. Hieraus folgen keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden.

§ 3 Leistungserbringung, Leistungsänderungen, Subunternehmer

  1. VISIQS erbringt Leistungen nach dem vereinbarten Zeitplan und in der vereinbarten Methodik (z.B. klassisch, iterativ/agil). Detailregelungen (Sprints, Reviews, Milestones) können in Modulen/Projektvertrag geregelt werden.
  2. VISIQS ist berechtigt, Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen einzusetzen. VISIQS bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
  3. VISIQS ist berechtigt, branchenübliche Standardkomponenten (z.B. Frameworks, Libraries, Tools, Cloud-Services) einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigt wird.
  4. VISIQS darf Leistungen auch in Teilleistungen erbringen und Teilrechnungen stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder vertraglich vorgesehen ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (Kardinalpflichten)

  1. Der Kunde erbringt rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle Mitwirkungen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind (z.B. Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben, Testfälle, Entscheidungen).
  2. Der Kunde benennt mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Erklärungen/Freigaben dieses Ansprechpartners gelten als für den Kunden verbindlich.
  3. Rechtliche Prüfungspflicht: Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte/Daten/Vorgaben (z.B. Marken-/Urheber-/Datenschutz-/Wettbewerbsrecht) und prüft Arbeitsergebnisse von VISIQS vor Nutzung/Veröffentlichung.
  4. Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verschieben sich Termine angemessen; Mehraufwand ist von VISIQS nach Vereinbarung bzw. nach Aufwand zu vergüten. Weitergehende Rechte von VISIQS bleiben unberührt.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass er über erforderliche Rechte an gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Daten, Software-Lizenzen) verfügt und diese Nutzung durch VISIQS zur Vertragserfüllung umfasst.
  6. Bevollmächtigung von Ansprechpartnern (Kommunikation)
    Im Rahmen der Kommunikation zwischen Kunde und VISIQS gelten die vom Kunden benannten sowie die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als bevollmächtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen (insb. Freigaben, Priorisierungen, Terminabstimmungen, Change-Freigaben). Änderungen/Entzug von Vollmachten sind VISIQS unverzüglich in Textform mitzuteilen; bis zum Zugang wirkt die bisherige Bevollmächtigung fort.
  7. Zugänge zu Systemen / Drittanbieter-Konten
    Der Kunde gewährt VISIQS – soweit zur Leistungserbringung erforderlich – unmittelbaren Zugang zu den zu bearbeitenden Systemen (z.B. Website/CMS/Shop/CRM/Social-Media/Konten, Tracking, Werbekonten, Hosting). Ist eine Verwaltung technischer Einstellungen in einem Drittanbieter-Kundenkonto des Kunden erforderlich, hat der Kunde VISIQS auch hierfür die notwendigen Zugriffe zu gewähren und diese während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
  8. Nachfrist, Selbstvornahme, Genehmigungsfiktion (Mitwirkungsausfall)
    Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht fristgerecht, kann VISIQS nach angemessener Fristsetzung (mindestens 7 Kalendertage) die fehlende Mitwirkung nach eigenem Ermessen ersetzen (z.B. Beschaffung/Erstellung von Zwischenlösungen, Provisorien, Platzhalter, Standard-Setups) oder durch Dritte erbringen lassen. In diesem Fall gelten die ersatzweise erbrachten Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Entstehender Mehraufwand ist vom Kunden zu vergüten.
  9. Zahlungsanspruch bei fortdauernder Mitwirkungsstörung
    VISIQS ist auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Führt mangelhafte/unterlassene Mitwirkung dazu, dass Leistungen ganz oder teilweise nicht (weiter) erbracht werden können, bleibt der Vergütungsanspruch von VISIQS unberührt; gesetzliche und vertragliche Rechte von VISIQS (insb. Leistungsstopp, Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.
  10. Datensicherung/Backups (Kundenpflicht, Mindeststandard)
    Soweit nicht ausdrücklich ein Managed-Backup durch VISIQS vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, während der Vertragslaufzeit Backups seiner produktiven Systeme (insb. Website/CMS/Shop/CRM/Datenbanken/Dateisysteme) in einem angemessenen Turnus zu erstellen und vorzuhalten; als Mindeststandard gilt: mindestens alle 24 Stunden und Aufbewahrung mindestens 4 Wochen. Bei Verstoß gelten die Haftungs-/Datenverlustregelungen gemäß § 16 entsprechend.

§ 5 Change Requests / Zusatzleistungen (Scope-Schutz)

  1. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (Änderungen, Erweiterungen, zusätzliche Abstimmungen, zusätzliche Korrekturschleifen, zusätzliche Schnittstellen, Datenbereinigungen etc.) sind zusätzliche Leistungen.
  2. VISIQS teilt dem Kunden auf Verlangen die Auswirkungen (Aufwand/Preis/Termine/Risiken) mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach textförmlicher Freigabe („Change Request“), sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.
  3. VISIQS kann Arbeiten aussetzen, soweit dies zur Vermeidung von Mehraufwand oder zur Klärung des Umfangs erforderlich ist.

§ 6 Abnahme (bei Werkleistungen), Freigaben, Abnahmefiktion

  1. Soweit Arbeitsergebnisse werkvertraglichen Charakter haben (z.B. Individualentwicklung, Design-Entwürfe, Landingpages, Automationen, Schnittstellen, Migrationsergebnisse), erfolgt eine Abnahme, sofern im Angebot/Modul vorgesehen oder gesetzlich erforderlich.
  2. VISIQS stellt dem Kunden ein Abnahme-Release/Ergebnis bereit und fordert zur Abnahme in Textform auf. Der Kunde prüft innerhalb der vereinbarten Frist, hilfsweise binnen 10 Werktagen, und erklärt Abnahme oder rügt Mängel konkret in Textform.
  3. Abnahmefiktion: Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme und keine hinreichend konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung, sofern diese nicht ausschließlich zur Fehlersuche erfolgt.
  4. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden innerhalb angemessener Zeit behoben.

§ 7 Gewährleistung / Mängelrechte (B2B)

  1. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und VISIQS bei der Analyse zu unterstützen (z.B. Logs, Screenshots, Reproduktionsschritte, Testzugänge).
  2. Bei berechtigten Mängeln leistet VISIQS zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung/Workaround/Ersatz). Erst nach Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder – soweit gesetzlich zulässig – zurücktreten.
  3. Verjährung: Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme/Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingende Haftungstatbestände.
  4. Für unentgeltliche Leistungen/Tests/Demos übernimmt VISIQS Gewährleistung nur im Rahmen zwingenden Rechts.

§ 8 Vergütung, Abrechnung, Spesen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Projektvertrag/Preisblatt. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
  3. Mehraufwand nach § 4/§ 5 wird nach vereinbartem Stundensatz, hilfsweise nach marktüblichem Stundensatz von VISIQS abgerechnet.
  4. Notwendige Auslagen/Reisezeiten/Reisekosten werden nur berechnet, soweit vereinbart oder vorab angezeigt und vom Kunden freigegeben.
  5. Zahlungsarten / SEPA-Lastschrift / Rücklastschriftkosten
    Soweit SEPA-Lastschrift vereinbart ist, stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Daten bereit und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Scheitert eine Lastschrift (z.B. mangels Deckung, falscher Daten oder unberechtigtem Widerspruch), kann VISIQS je Rücklastschrift einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15,00 EUR verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Elektronische Rechnung / Papierrechnung
    VISIQS kann Rechnungen elektronisch (z.B. per E-Mail oder Downloadbereitstellung) übermitteln. Verlangt der Kunde eine postalische Rechnung, kann VISIQS hierfür ein Entgelt von 2,50 EUR je Rechnung verlangen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
  7. Fälligkeit laufender Entgelte
    Soweit im Angebot/Vertrag laufende monatliche Entgelte vereinbart sind und kein abweichendes Fälligkeitsdatum geregelt ist, sind diese jeweils zum 5. Werktag des Leistungsmonats fällig; Verzug tritt ohne Mahnung ab dem Folgetag ein. (Projekt-/Einmalrechnungen bleiben von dieser Auffangregel unberührt und richten sich nach Abs. 2.)

§ 9 Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstopp

  1. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist VISIQS berechtigt, Verzugszinsen nach Gesetz sowie angemessene Mahn-/Inkassokosten zu verlangen.
  2. VISIQS ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder zu sperren, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder notwendige Mitwirkungen verweigert und dadurch die Leistungserbringung unzumutbar wird. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltung ausüben.
  4. Sofortige Fälligkeit / Gefährdung der Gegenleistung (§ 321 BGB)
    Bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bzw. sonstiger Gefährdung des Vergütungsanspruchs (insb. § 321 BGB) ist VISIQS berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen von Vorkasse oder geeigneten Sicherheiten abhängig zu machen.
  5. Zurückbehaltung von Übergabe/Inbetriebnahme bis Zahlung
    VISIQS ist berechtigt, die Übergabe, Herausgabe, Freischaltung, produktive Inbetriebnahme oder Bereitstellung von Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Zahlungseingang ganz oder teilweise zurückzuhalten, soweit dem Kunden dies zumutbar ist und keine zwingenden Rechte entgegenstehen.

§ 10 Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse, Vorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen bei VISIQS.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke im vereinbarten Umfang.
  3. Nicht übertragen werden Rechte an Vorleistungen/Background-IP, generischen Modulen, Tools, Templates, Methoden, Know-how und wiederverwendbaren Komponenten; VISIQS darf diese frei weiterverwenden.
  4. Quellcode-Übergabe ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  5. Open-Source-Komponenten können eingesetzt werden; deren Lizenzbedingungen sind einzuhalten.

§ 11 Kundeninhalte, Rechte Dritter, Freistellung

  1. Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalte/Daten, die er bereitstellt oder deren Verwendung er anweist, einschließlich deren rechtlicher Zulässigkeit.
  2. Der Kunde stellt VISIQS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten), die darauf beruhen, dass der Kunde Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten verletzt (z.B. Urheber-/Marken-/Datenschutz-/Wettbewerbsrecht) oder Inhalte/Daten unzulässig bereitstellt.
  3. VISIQS informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und stimmt – soweit zumutbar – das Vorgehen ab.

§ 12 Drittleistungen / Drittsysteme

  1. Soweit Leistungen von Drittanbietern (z.B. Hosting-Provider, Tools, APIs, Plattformen, Werbenetzwerke) eingebunden sind, haftet VISIQS nicht für deren Verfügbarkeit, Änderungen, Sperren, API-Limitierungen oder Störungen.
  2. Erforderliche Drittanbieter-Lizenzen, Kontingente oder Zugangsdaten stellt und bezahlt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Drittsystemen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).

§ 13 Support (ohne SLA) / Ticketsystem

  1. Kein SLA ohne Buchung: Sofern im Angebot/Vertrag kein Support-SLA (z.B. Reaktionszeiten, Bereitschaft, Verfügbarkeit) ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt Support ausschließlich nach Verfügbarkeit von VISIQS während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von VISIQS).
  2. Keine garantierten Zeiten: Ohne SLA bestehen keine garantierten Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten und keine 24/7-Bereitschaft.
  3. Ticketpflicht: Support- und Störungsmeldungen sind vom Kunden grundsätzlich über das von VISIQS vorgegebene Ticketsystem oder per E-Mail zu übermitteln („Ticket“). Meldungen über andere Kanäle (z.B. Telefon, Messenger) begründen keine Bearbeitungspflicht und gelten erst als zugegangen, wenn sie als Ticket erfasst sind.
  4. Pflichtangaben im Ticket: Ein Ticket muss mindestens enthalten: (a) Kurzbeschreibung, (b) betroffene Umgebung/URL/System, (c) Zeitpunkt/Auftreten, (d) Reproduktionsschritte, (e) Screenshots/Logs soweit vorhanden, (f) Dringlichkeit/Impact. Unvollständige Tickets können bis zur Nachlieferung der Informationen zurückgestellt werden.
  5. Außerhalbzeiten / Notfall: Bearbeitung außerhalb der Geschäftszeiten sowie „Express/Notfall“-Bearbeitung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und wird zusätzlich vergütet (z.B. Notfallpauschale und/oder erhöhter Stundensatz).
  6. Abgrenzung: Support umfasst keine Weiterentwicklung, Erweiterungen, Datenbereinigung, Schulungen oder Prozessberatung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart; solche Leistungen sind Change Requests (§ 5).

§ 14 Datenschutz / AVV

  1. Informationen zur Datenverarbeitung durch VISIQS ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung in der jeweils bereitgestellten Fassung.
  2. Soweit VISIQS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Ohne abgeschlossenen AVV ist VISIQS berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen auszusetzen, bis der AVV vorliegt.
  3. Der Kunde bleibt – soweit nicht abweichend vereinbart – verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (insb. Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Inhalte/Daten) sowie für die ordnungsgemäße Berechtigungs-/Zugriffskonfiguration auf Kundenseite.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu nutzen.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
  3. VISIQS darf zur Vertragserfüllung erforderliche Informationen an Subunternehmer weitergeben, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  4. Vertragsstrafe bei Verstoß
    Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten kann VISIQS eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe VISIQS nach billigem Ermessen festlegt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit derselbe Verstoß betroffen ist.

§ 16 Haftung

  1. VISIQS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende Haftung (z.B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VISIQS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Haftungshöchstbetrag (Cap): Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt begrenzt auf
    a) bei einmaligen Projektleistungen: 100% der Netto-Projektvergütung,
    b) bei Dauerschuldverhältnissen (laufende Betreuung/Service): 100% der Netto-Vergütung der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis.
  4. Ausschluss bestimmter Schäden: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden/Folgeschäden und Betriebsunterbrechungsschäden, soweit diese nicht als typischer, vorhersehbarer Schaden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht innerhalb des Caps anfallen.
  5. Datenverlust: Bei Datenverlust haftet VISIQS – soweit gesetzlich zulässig – nur in Höhe der Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wären.
  6. Mitverschulden des Kunden (insb. fehlende Mitwirkung, falsche Vorgaben, unzureichende Backups, unautorisierte Änderungen) mindert Ansprüche entsprechend § 254 BGB.

§ 17 Laufzeit, Kündigung, Kündigungsfolgen

  1. Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot/Projektvertrag bzw. dem jeweiligen Modul.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z.B. erheblicher Zahlungsverzug, schwerwiegende Pflichtverletzung, fortdauernde Mitwirkungsverweigerung).
  3. Freie Kündigung bei Werkleistungen: Kündigt der Kunde einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund, behält VISIQS den Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen; im Übrigen richtet sich die Abrechnung nach dem Gesetz. VISIQS ist berechtigt, ersparte Aufwendungen pauschal mit 10% des noch nicht erbrachten Vergütungsanteils anzusetzen; dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
  4. Außerordentliche Kündigung durch VISIQS (Kundenverschulden / Zahlungsverzug): Kündigt VISIQS aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist), bleibt der Anspruch von VISIQS auf Vergütung für bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen unberührt. Soweit für die Restlaufzeit bzw. den noch nicht erbrachten Teil eine bestimmte Vergütung vereinbart ist (insb. Mindestlaufzeit, feste monatliche Pauschalen, Festpreis), ist VISIQS darüber hinaus berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80% der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende bzw. bis zur vollständigen Leistungserbringung noch ausstehenden Netto-Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; VISIQS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Nach Vertragsende hat der Kunde – soweit vereinbart – Anspruch auf Herausgabe der vertraglichen Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form nach vollständiger Zahlung. Details (Datenexport, Fristen, Löschung) können Module regeln.

§ 18 Referenznennung

VISIQS darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo), sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Case Studies/Detaildarstellungen nur nach Freigabe.

§ 19 Abtretung, Aufrechnung, Schrift-/Textform

  1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von VISIQS abtreten/übertragen; ausgenommen sind Geldforderungen an Kreditinstitute im Rahmen üblicher Finanzierung, sofern berechtigte Interessen von VISIQS nicht beeinträchtigt werden.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Abnahmen, Mängelanzeigen, Change-Freigaben, Kündigungen) bedürfen Textform (E-Mail genügt), soweit nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 20 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz-/Cloud-Ausfälle) befreien die Parteien für Dauer und Umfang der Störung von Leistungspflichten; Termine verlängern sich angemessen.

§ 21 Leistungskennungen, Modulbezeichnungen und leistungsspezifische Bestimmungen

  1. Diese AGB enthalten allgemeine Bestimmungen sowie leistungsspezifische Bestimmungen zu einzelnen Leistungsarten („Module“).
  2. Die leistungsspezifischen Bestimmungen gelten nur, wenn im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular mindestens eine dem jeweiligen Modul zugeordnete Modulbezeichnung beauftragt ist.
  3. Modulbezeichnungen in Angeboten/Aufträgen/Rechnungen: VISIQS verwendet in Vertragsdokumenten die Bezeichnung „Modul [X]“. Dabei kann [X] entweder
    a) eine Leistungskennung (Leistungsart) sein (z.B. OSM, CON, KIM, ADW, WEB, SHO, HOS, SUP, MON) oder
    b) ein Modulcode (Paketstufe/Variante) sein (z.B. BAS, EXC, CUT; BL1, BL2, BLP; RTA, RTAN, RTAL, RTAB).
  4. Auslegung von „Modul [X]“:
    a) Ist [X] eine Leistungskennung, gelten die Bestimmungen des Moduls mit dieser Leistungskennung.
    b) Ist [X] ein Modulcode (Paketstufe/Variante), gilt dasjenige Sammelmodul/Modul, in dessen Überschrift dieser Modulcode ausdrücklich genannt ist (z.B. „Sammelmodul OSM … (Module BAS, EXC, CUT)“).
    c) Sofern derselbe Modulcode ausnahmsweise mehreren Modulen zugeordnet sein könnte oder die Zuordnung aus dem Vertragsdokument nicht eindeutig hervorgeht, ist die textförmliche Klarstellung von VISIQS maßgeblich.
  5. Produktfamilien/Sammelmodule: Sofern mehrere Modulcodes einer Produktfamilie zugeordnet sind, gelten die Regelungen des jeweiligen Sammelmoduls für alle im Sammelmodul genannten Modulcodes/Varianten.
  6. Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Bestimmungen und leistungsspezifischen Bestimmungen gilt die Rangfolge nach § 1 (Rangfolge).

§ 22 Sammelmodul OSM – Organic Search Management (Module BAS, EXC, CUT)

  1. Gegenstand / Geltungsbereich
    Dieses Sammelmodul gilt für alle Leistungen von VISIQS im Bereich des organischen Suchmaschinenmanagements („OSM-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular „Modul BAS“, „Modul EXC“ oder „Modul CUT“ beauftragt ist. OSM-Leistungen umfassen insbesondere Analyse-, Beratungs-, Konzeptions- sowie Optimierungsleistungen (technisch, strukturell und inhaltlich) zur Verbesserung der organischen Auffindbarkeit.
  2. Dienstvertraglicher Charakter / kein Werk, kein Erfolg geschuldet
    a) Die Parteien sind sich einig, dass OSM-Leistungen ausschließlich als Dienstleistungen (Dienstvertrag) erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmten Rankings/Positionen, Sichtbarkeitswerte, Indexierungsquoten, Traffic-, Lead-, Umsatz- oder KPI-Ergebnisse.
    b) Abnahme- oder werkvertragliche Regelungen gelten für OSM-Leistungen nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und eindeutig schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
  3. Leistungsumfang / Paketstufen BAS, EXC, CUT
    a) Maßgeblich für Art, Inhalt, Umfang, Turnus und Priorisierung der OSM-Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot/Projektvertrag (einschließlich ggf. Paketunterlagen/Leistungslisten zu BAS/EXC/CUT).
    b) Der Ablauf (z.B. Analyse – Planung – Umsetzung – Monitoring) stellt eine schematische Darstellung dar. Einzelne Maßnahmen können je nach Ausgangslage variieren, sich überschneiden, hinzukommen oder entfallen. Es ist nicht geschuldet, dass in jedem Leistungsmonat sämtliche denkbaren Maßnahmen erbracht werden; Leistungen werden bedarfsbezogen im vereinbarten Umfang erbracht.
    c) Sofern im Angebot/Projektvertrag nicht anders geregelt, kann VISIQS geeignete Methoden/Tools nach pflichtgemäßem Ermessen einsetzen und Prioritäten innerhalb des vereinbarten Umfangs festlegen.
  4. Umsetzung auf Kundensystemen / Grenzen der Einwirkung
    a) Soweit technische/inhaltsbezogene Anpassungen vereinbart sind, erfolgen diese – je nach Vereinbarung – entweder (i) durch Implementierung auf Kundensystemen (CMS/Shop/Hosting) oder (ii) durch Empfehlungen/Handlungsvorschläge. Implementierung setzt ausreichende Zugänge, Rechte und Freigaben voraus.
    b) VISIQS hat keinen Einfluss auf Entscheidungen und Funktionsweisen von Suchmaschinen und Plattformen (z.B. Algorithmus-Updates, Indexierung, Crawling, Snippet-Darstellung, Rankingfaktoren). Gleiches gilt für Tools/Drittanbieter (z.B. Analyse-/Tracking-Tools, Search-Console- oder API-Limits).
  5. Mitwirkungspflichten (OSM-spezifisch)
    a) Der Kunde stellt VISIQS rechtzeitig und fortlaufend alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit (insb. Zugriff auf Website/CMS/Shop/Hosting, Analytics/Search-Console, Tag-Manager, Server-/Cache-/DNS-Einstellungen, soweit erforderlich).
    b) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und Richtigkeit von Inhalten, Produkten, Aussagen und Vorgaben sowie für erforderliche Einwilligungen/Datenschutz-Konfigurationen (z.B. Consent-Management). VISIQS erbringt keine Rechtsberatung.
    c) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender/verspäteter Mitwirkung, fehlender Freigaben oder fehlender Zugänge gehen zu Lasten des Kunden; Termine verschieben sich angemessen; Mehraufwand ist zu vergüten.
  6. Change Requests / Zusatzleistungen
    Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (z.B. zusätzliche Analysen, zusätzliche Inhalte/Seiten, zusätzliche Korrekturen, zusätzliche Tools, zusätzliche Integrationen, umfangreiche Datenbereinigung, zusätzliche Reportinganforderungen) sind Zusatzleistungen (Change Requests) und nur nach textförmlicher Freigabe sowie gesonderter Vergütung geschuldet.
  7. Keywords, Marken-/Urheberrechte, Claims – keine Prüfung durch VISIQS / Freistellung
    a) VISIQS prüft Keywords, Inhalte, Texte, Claims oder sonstige Vorgaben des Kunden nicht auf marken-, urheber-, wettbewerbs- oder sonstige Rechte Dritter.
    b) Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung verantwortlich und stellt VISIQS von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus der Nutzung solcher Keywords/Inhalte/Vorgaben resultieren.
  8. Risiko Suchmaschinenbewertung/Indexierung / Ausschluss von Ansprüchen
    VISIQS weist darauf hin, dass Optimierungsmaßnahmen im Ausnahmefall zu nachteiligen Bewertungen, Änderungen der Darstellung oder Indexierung/De-Indexierung führen können. Ansprüche des Kunden wegen einer derartigen, von VISIQS nicht beherrschbaren Bewertung/Indexierung durch Suchmaschinen sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  9. Keine Garantie für Bestand / Drittleistungen / Tool-Daten
    a) VISIQS schuldet keine Garantie für Beständigkeit von Rankings, Indexierung, Rich-Snippets, Bewertungen, Knowledge-Panels oder sonstigen Darstellungen.
    b) Für Verfügbarkeit/Änderungen/Störungen von Drittsystemen (Suchmaschinen, Tools, Plugins, Hosting, APIs) gelten die Drittleistungsregeln des AT. Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Drittsystemen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests.
  10. OffPage/Backlinks (nur wenn ausdrücklich beauftragt)
    a) OffPage-/Backlink-Maßnahmen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot/Projektvertrag enthalten sind (im Zweifel gilt hierfür das Sammelmodul BL).
    b) Soweit im Rahmen der Beauftragung Backlinks erstellt, geändert oder entfernt werden, erfolgt dies – soweit gesetzlich zulässig – nach pflichtgemäßem Ermessen von VISIQS; ein Anspruch des Kunden auf Erstellung bestimmter Links oder Entfernung einzelner oder sämtlicher Links besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  11. Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzung (OSM-spezifisch)
    a) Für OSM-Leistungen gelten die Haftungsregelungen des Allgemeinen Teils (insb. Haftung nur im Rahmen zwingenden Rechts sowie nach Maßgabe der dortigen Haftungsbegrenzungen).
    b) Darüber hinaus sind – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, die auf (i) ausbleibenden oder geänderten Rankings/Positionen, (ii) Sichtbarkeits-/Traffic-Schwankungen, (iii) Indexierungs-/De-Indexierungsentscheidungen, (iv) Algorithmus-/Policy-Änderungen, (v) Maßnahmen von Suchmaschinen/Plattformen oder (vi) Drittanbieter- bzw. Tool-Daten/Abweichungen beruhen.
    c) Eine Garantie oder verschuldensunabhängige Haftung von VISIQS wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  12. Reporting / Datenbasis
    a) Soweit Reporting vereinbart ist, erfolgt dieses im vereinbarten Turnus und auf Basis verfügbarer Datenquellen (z.B. Search Console, Analytics, Dritttools). Daten können nachträglich korrigiert/angepasst werden; Reports sind Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine eigene Prüfung.
    b) Der Kunde hat Reportings innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Auffälligkeiten/Fehler konkret in Textform zu melden; andernfalls gelten sie als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
  13. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für OSM-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monat.
  14. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 23 Modul CON – OSM Consulting

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für beratende Leistungen von VISIQS im Bereich Organic Search Management („OSM-Consulting“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul CON“ beauftragt. OSM-Consulting umfasst insbesondere Analysen, Bewertungen, Strategie-/Maßnahmenplanung, Priorisierung, Workshops, Sparring, Reviews sowie Handlungsempfehlungen („Empfehlungen“).
  2. Dienstvertraglicher Charakter / keine Werkleistung / kein Erfolg geschuldet
    a) OSM-Consulting wird ausschließlich als Dienstleistung (Dienstvertrag) erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmten Rankings/Positionen, Sichtbarkeitswerte, Indexierungsquoten, Traffic-, Lead-, Umsatz- oder KPI-Ergebnisse.
    b) Eine Abnahme oder werkvertragliche Regelungen finden keine Anwendung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und eindeutig schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
  3. Keine Umsetzung auf Kundensystemen (Klarstellung)
    a) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfasst Modul CON keine operative Implementierung/Umsetzung auf Systemen des Kunden (z.B. CMS/Shop/Hosting), keine Content-Einpflege und keine technischen Änderungen am Server/Quellcode.
    b) Die Umsetzung von Empfehlungen erfolgt durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte. Wünscht der Kunde eine Umsetzung durch VISIQS, ist dies gesondert zu beauftragen (z.B. Modul OSM/BAS/EXC/CUT oder Change Request gemäß § 5).
  4. Leistungsumfang / Beratungsmittel / Tools
    a) Maßgeblich für Art, Inhalt, Umfang, Turnus und Priorisierung der Beratungsleistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot/Projektvertrag (z.B. Stundenkontingente, Workshop-Termine, Review-Zyklen, Audits, Reportings).
    b) VISIQS kann geeignete Methoden, Standards und Tools nach pflichtgemäßem Ermessen einsetzen (z.B. SEO-Tools, Crawler, Logik-Checks, Search-Console-Auswertungen). Tool-Daten beruhen auf Drittquellen und können unvollständig/abweichend sein; daraus ergeben sich keine Mängelansprüche.
  5. Empfehlungen / Entscheidungsverantwortung des Kunden
    a) Empfehlungen von VISIQS stellen Entscheidungshilfen dar. Der Kunde bleibt für die Auswahl, Priorisierung und Umsetzung verantwortlich.
    b) VISIQS haftet nicht für Ergebnisse, die daraus entstehen, dass Empfehlungen (i) gar nicht, (ii) verspätet, (iii) nur teilweise oder (iv) abweichend umgesetzt werden.
    c) Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung von Abhängigkeiten, Wechselwirkungen und Risiken in seiner Systemlandschaft (z.B. Releases, Deployments, interne Prozesse), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  6. Mitwirkungspflichten (Consulting-spezifisch)
    a) Der Kunde stellt VISIQS die zur Beratung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge bereit (z.B. Analytics/Search Console, CMS-/Shop-Read-Only-Zugänge, Crawling-Freigaben, Server-/Log-Exporte, sofern erforderlich).
    b) Der Kunde benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und stellt die Teilnahme erforderlicher Stakeholder sicher (z.B. IT/Dev, Content, Produkt, Marketing).
    c) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; Termine verschieben sich angemessen; Mehraufwand ist zu vergüten.
  7. Rechtliches / Claims / Rechte Dritter – keine Prüfung durch VISIQS / Freistellung
    a) VISIQS erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Claims, Produkt-/Dienstleistungsdarstellungen und Maßnahmen (z.B. Wettbewerbsrecht, Marken-/Urheberrecht, Datenschutz).
    b) VISIQS prüft Keywords, Inhalte oder Vorgaben des Kunden nicht auf Rechte Dritter. Der Kunde stellt VISIQS von Ansprüchen Dritter nach § 11 frei, die aus kundenseitigen Vorgaben oder der Umsetzung von Maßnahmen resultieren.
  8. Drittleistungen / Suchmaschinenabhängigkeit
    VISIQS hat keinen Einfluss auf Entscheidungen und Funktionsweisen von Suchmaschinen und Plattformen (z.B. Algorithmus-Updates, Indexierung, Crawling, Snippet-Darstellung, Rankingfaktoren) sowie auf Änderungen/Verfügbarkeit von Drittsystemen und Tools. Hieraus entstehen keine Mängelansprüche gegen VISIQS; erforderliche Anpassungen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).
  9. Haftungs- und Gewährleistungsabgrenzung (Consulting-spezifisch)
    a) Für OSM-Consulting gelten die Haftungsregelungen des Allgemeinen Teils (insb. Haftung nur im Rahmen zwingenden Rechts sowie nach Maßgabe der dortigen Haftungsbegrenzungen).
    b) Darüber hinaus sind – soweit gesetzlich zulässig – Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, die auf ausbleibenden oder geänderten Rankings/Positionen, Sichtbarkeits-/Traffic-Schwankungen, Indexierungs-/De-Indexierungsentscheidungen, Algorithmus-/Policy-Änderungen, Maßnahmen von Suchmaschinen/Plattformen oder Tool-/Drittanbieter-Daten beruhen.
    c) Eine Garantie oder verschuldensunabhängige Haftung von VISIQS wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  10. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für OSM-Consulting eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monat.
  11. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 24 Modul KIM – KI Marketing

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für KI-gestützte Analyse- und Unterstützungsleistungen von VISIQS zur effizienteren Betreuung von OSM/SEO („KIM-Leistungen“), insbesondere automatisierte Analysen, Wettbewerbsvergleiche, Trend-/Marktbeobachtung sowie Ableitung von Optimierungsansätzen und Maßnahmenempfehlungen.
  2. Voraussetzung: KIM als Zusatz zu OSM (Klarstellung)
    a) KIM-Leistungen sind – sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders geregelt – nur geschuldet, wenn VISIQS zugleich mit einem OSM-Modul (z.B. BAS/EXC/CUT) beauftragt ist und alle erforderlichen Zugänge/Informationen vom Kunden bereitgestellt wurden.
    b) KIM ersetzt keine OSM-Leistungen, sondern ergänzt diese durch KI-basierte Analysen und Hinweise.
  3. Dienstvertraglicher Charakter / kein Erfolg geschuldet
    a) KIM-Leistungen werden ausschließlich als Dienstleistungen (Dienstvertrag) erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmten Rankings, Sichtbarkeitswerte, Indexierungsergebnisse, Traffic-, Lead-, Umsatz- oder KPI-Ergebnisse.
    b) Die von KIM bereitgestellten Ergebnisse sind Analysen/Empfehlungen und stellen Entscheidungshilfen dar; die Entscheidung über Maßnahmen und deren Umsetzung verbleibt beim Kunden bzw. beim beauftragten OSM-Team.
  4. Leistungsumfang (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, kann das Modul KIM insbesondere umfassen:
    a) Setup einer KI-Instanz für das Projekt (ggf. auf separater Server-/Cloud-Instanz),
    b) KI-basierte Analyse von Wettbewerbern, Keywords/Keywordgruppen und Markt-/SEO-Daten,
    c) Anlernen/Initialisierung der KI auf vereinbarte Datenquellen (z.B. Website/Projektumfeld, Suchmaschinen-/Wettbewerbssignale),
    d) Rotation/Neubewertung relevanter Wettbewerbsdaten in regelmäßigen Abständen (z.B. wöchentlich),
    e) Bereitstellung von KI-Reportings im Kundencenter/Customer Control Panel (Download/Einsehbarkeit) im vereinbarten Turnus,
    f) sofern im Angebot vorgesehen: Push-/Hinweismeldungen bei erkannten Chancen sowie monatliche Maßnahmenhinweise an das OSM-Team.
  5. Datenpunkte-/Nutzungsgrenzen (Auffangregel)
    a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verarbeitung/Analyse bis zu 200.000 Datenpunkten innerhalb des Projekts.
    b) Erweiterungen (z.B. zusätzliche Projekte, deutlich mehr Datenpunkte, zusätzliche Datenquellen, Sonderauswertungen, zusätzliche Reportings/Exports) sind Zusatzleistungen (Change Request gemäß § 5).
  6. Bereitstellung der Ergebnisse / Zeitlicher Anlauf
    a) KIM-Reportings werden im Kundencenter bereitgestellt.
    b) Der Kunde erkennt an, dass KI-basierte Analysen eine Anlern-/Initialisierungsphase erfordern können. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden erste belastbare Reportings typischerweise nach ca. 6–8 Wochen bereitgestellt; danach erfolgt die Bereitstellung im vereinbarten Turnus (regelmäßig monatlich).
    c) Verzögerungen durch fehlende Zugänge, unvollständige Daten, nicht erteilte Freigaben oder technische Einschränkungen bei Drittsystemen gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Termine verlängern sich angemessen.
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden (KIM-spezifisch)
    Der Kunde stellt VISIQS rechtzeitig alle für KIM erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben bereit, insbesondere:
    a) Zugang zu relevanten Systemen/Datenquellen (z.B. Website/CMS-Read-Only, Analytics/Search Console, ggf. Tools),
    b) Definition/Freigabe der zu betrachtenden Wettbewerber, Märkte, Keyword-/Phrasen-Sets, Zielseiten, Prioritäten,
    c) Benennung eines fachlich verantwortlichen Ansprechpartners für Rückfragen und Freigaben.
    Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung, kann VISIQS KIM-Leistungen aussetzen; Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
  8. KI-spezifische Einschränkungen / Keine Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit
    a) KI-Analysen beruhen auf Datenquellen, Modellen und statistischen Methoden. Ergebnisse können unvollständig, verzerrt oder fehlerhaft sein (z.B. Datenlücken, Messfehler, Tool-Abweichungen, Modellunsicherheiten, Änderungen bei Suchmaschinen/Plattformen).
    b) VISIQS schuldet keine jederzeitige Richtigkeit, Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit der KI-Ergebnisse in jeder Konstellation.
    c) Der Kunde ist verpflichtet, KIM-Ergebnisse vor Umsetzung fachlich und rechtlich zu prüfen; insbesondere ersetzt KIM keine technische/strategische Gesamtprüfung des Projekts.
  9. Drittsysteme / Suchmaschinen / Tools
    a) KIM-Leistungen können von Drittsystemen abhängig sein (Suchmaschinen, Plattformen, APIs, Tools). Für deren Verfügbarkeit, Änderungen, Limitierungen, Sperren oder Datenabweichungen gilt § 12 (Drittleistungen) entsprechend.
    b) Änderungen von Algorithmen/Policies/Interfaces können die Auswertbarkeit oder Aussagekraft von KIM-Ergebnissen beeinflussen; notwendige Anpassungen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).
  10. Rechtliches / Datenschutz / Keine Rechtsberatung
    a) VISIQS erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Claims, Keywords, Tracking/Consent und Maßnahmen (insb. Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht).
    b) Soweit VISIQS personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt die AVV-Regelung des AT; ohne erforderlichen AVV kann VISIQS die betroffenen Leistungen aussetzen.
    c) Der Kunde stellt sicher, dass die Bereitstellung von Daten an VISIQS bzw. in vereinbarte Systeme rechtlich zulässig ist und erforderliche Rechte/Einwilligungen vorliegen.
  11. Vertraulichkeit / Kein Anspruch auf interne Details
    Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner technischer Details, Modell-/Prompt-Designs, Infrastruktur-, Lieferanten- oder Konditionsinformationen im Zusammenhang mit der KI-Instanz und deren Betrieb. Solche Informationen sind vertraulich.
  12. Vergütung / Abrechnung (Auffangregel)
    a) Für KIM-Leistungen fällt eine monatliche Servicegebühr gemäß Angebot/Preisblatt an.
    b) Zusätzlich können einmalige Setup-Kosten anfallen, soweit im Angebot ausgewiesen.
    c) Zusatzleistungen (z.B. Erweiterungen nach Ziff. 5, Sonderreportings, zusätzliche Datenquellen) werden nach Vereinbarung oder nach Aufwand abgerechnet.
  13. Haftungsabgrenzung (KIM-spezifisch)
    a) Es gelten die Haftungsregelungen des AT.
    b) Darüber hinaus sind – soweit gesetzlich zulässig – Ansprüche ausgeschlossen, die auf KI-typischen Unsicherheiten, Tool-/Drittanbieter-Daten, Suchmaschinen-/Plattformentscheidungen, Algorithmusänderungen oder ausbleibenden Performance-Effekten beruhen.
    c) VISIQS übernimmt keine Garantie oder verschuldensunabhängige Haftung für KIM-Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  14. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für KIM-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monate.
  15. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 25 Modul KIS – KI Support

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für KI-gestützte Unterstützungsleistungen von VISIQS („KIS-Leistungen“) zur effizienteren Analyse, Überwachung und Optimierung von SEO-/OSM-bezogenen Marketingmaßnahmen, insbesondere durch automatisierte Auswertungen, Wettbewerbsvergleiche, Trend-/Chancen-Erkennung und Maßnahmenhinweise.
  2. Voraussetzungen / KIS als Zusatzleistung (Klarstellung)
    a) KIS-Leistungen sind – sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt – nur geschuldet, wenn VISIQS zugleich mit einem OSM-Modul beauftragt ist und der Kunde alle erforderlichen Zugänge, Informationen und Freigaben bereitstellt.
    b) KIS ersetzt keine eigenständige Marketing- oder SEO-/OSM-Gesamtleistung, sondern ergänzt diese durch KI-basierte Analysen, Hinweise und automatisierte Routinen.
  3. Dienstvertraglicher Charakter / keine Werkleistung / kein Erfolg geschuldet
    a) KIS-Leistungen werden ausschließlich als Dienstleistungen (Dienstvertrag) erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, insbesondere keine bestimmten Rankings/Positionen, Sichtbarkeitswerte, Indexierungsquoten, Traffic-, Lead-, Umsatz- oder KPI-Ergebnisse.
    b) KIS-Ergebnisse (Analysen, Hinweise, Empfehlungen) sind Entscheidungshilfen. Die Auswahl, Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen verbleibt beim Kunden und/oder bei dem von VISIQS beauftragten OSM-Team im Rahmen der vereinbarten OSM-Leistungen.
  4. Leistungsumfang (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, kann Modul KIS insbesondere umfassen:
    a) Einrichtung und Konfiguration der KI-Assistenz für das Projekt,
    b) Konfiguration auf Wettbewerber, Keywords/Keywordgruppen und Phrasen,
    c) Konfiguration auf Website-/Projektumfeld sowie relevante Suchmaschinen-Signale,
    d) KI-gestützte Analyse von Wettbewerbern, SEO-/OSM-Daten und Markttrends,
    e) laufende Überwachung zur Erfolgsmessung und Ableitung von Optimierungsansätzen,
    f) Rotation/Neubewertung relevanter Wettbewerbsdaten in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 30 Tage),
    g) Bereitstellung von KI-Reportings im Kundencenter im vereinbarten Turnus,
    h) sofern vereinbart und technisch möglich: Push-/Hinweismeldungen bei Chancenerkennung sowie Maßnahmenhinweise an das zuständige OSM-Team.
  5. Datenpunkte-/Nutzungsgrenzen (Auffangregel)
    a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verarbeitung/Analyse im Rahmen von KIS bis zu 2.000 Datenpunkten pro Projekt.
    b) Erweiterungen (z.B. zusätzliche Projekte, deutlich mehr Datenpunkte, zusätzliche Datenquellen, Sonderauswertungen, zusätzliche Reportings/Exports) sind Zusatzleistungen (Change Request gemäß § 5).
  6. Bereitstellung der Ergebnisse / Anlaufphase
    a) KIS-Analysen und Reportings werden im Kundencenter bereitgestellt (z.B. als Download/Einsehbarkeit).
    b) Der Kunde erkennt an, dass KI-basierte Analysen eine Anlern-/Initialisierungsphase erfordern können. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden erste belastbare Auswertungen typischerweise nach ca. 6–8 Wochen bereitgestellt; anschließend erfolgt die Bereitstellung regelmäßig im vereinbarten Turnus (regelmäßig monatlich).
    c) Verzögerungen aufgrund fehlender Zugänge, unvollständiger Daten, nicht erteilter Freigaben oder Einschränkungen bei Drittsystemen gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Termine verlängern sich angemessen.
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden (KIS-spezifisch)
    Der Kunde stellt VISIQS rechtzeitig alle für KIS erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben bereit, insbesondere:
    a) Zugriff auf relevante Datenquellen (z.B. Website/CMS-Read-Only, Analytics/Search Console, ggf. Dritttools),
    b) Definition/Freigabe von Wettbewerbern, Märkten, Keywords/Phrasen, Zielseiten, Prioritäten,
    c) Benennung eines fachlich verantwortlichen Ansprechpartners für Rückfragen und Freigaben.
    Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung, ist VISIQS berechtigt, KIS-Leistungen auszusetzen; Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
  8. KI-spezifische Einschränkungen / Keine Gewähr für Richtigkeit/Vollständigkeit
    a) KI-Analysen beruhen auf Datenquellen, Modellen und statistischen Methoden. Ergebnisse können unvollständig, verzerrt oder fehlerhaft sein (z.B. Datenlücken, Tool-Abweichungen, Modellunsicherheiten, Änderungen bei Suchmaschinen/Plattformen).
    b) VISIQS schuldet keine jederzeitige Richtigkeit, Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit der KI-Ergebnisse in jeder Konstellation.
    c) Der Kunde ist verpflichtet, KIS-Ergebnisse vor Umsetzung fachlich und rechtlich zu prüfen; KIS ersetzt keine individuelle Prüfung und keine (rechtliche/technische) Freigabe.
  9. Drittsysteme / Suchmaschinen / Tools
    a) KIS-Leistungen können von Drittsystemen abhängig sein (Suchmaschinen, Plattformen, APIs, Tools). Für deren Verfügbarkeit, Änderungen, Limitierungen, Sperren oder Datenabweichungen gilt § 12 (Drittleistungen) entsprechend.
    b) Änderungen von Algorithmen/Policies/Interfaces können die Auswertbarkeit oder Aussagekraft der KIS-Ergebnisse beeinflussen; notwendige Anpassungen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).
  10. Rechtliches / Datenschutz / Keine Rechtsberatung
    a) VISIQS erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Claims, Keywords, Tracking/Consent und Maßnahmen (insb. Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht).
    b) Soweit VISIQS personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gelten die AVV-Regelungen dieser AGB entsprechend; ohne erforderlichen AVV kann VISIQS die betroffenen Leistungen aussetzen.
    c) Der Kunde stellt sicher, dass die Bereitstellung von Daten an VISIQS bzw. in vereinbarte Systeme rechtlich zulässig ist und erforderliche Rechte/Einwilligungen vorliegen.
  11. Vertraulichkeit / Kein Anspruch auf interne Details
    Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner technischer Details, Modell-/Prompt-Designs, Infrastruktur-, Lieferanten- oder Konditionsinformationen im Zusammenhang mit der KI-Assistenz und deren Betrieb. Solche Informationen sind vertraulich.
  12. Vergütung / Abrechnung (Auffangregel)
    a) Für KIS-Leistungen fällt eine monatliche Servicegebühr gemäß Angebot/Preisblatt an.
    b) Zusätzlich können einmalige Setup-Kosten anfallen, soweit im Angebot ausgewiesen.
    c) Zusatzleistungen (z.B. Erweiterungen nach Ziff. 5, Sonderreportings, zusätzliche Datenquellen) werden nach Vereinbarung oder nach Aufwand abgerechnet.
  13. Haftungsabgrenzung (KIS-spezifisch)
    a) Es gelten die Haftungsregelungen des Allgemeinen Teils.
    b) Darüber hinaus sind – soweit gesetzlich zulässig – Ansprüche ausgeschlossen, die auf KI-typischen Unsicherheiten, Tool-/Drittanbieter-Daten, Suchmaschinen-/Plattformentscheidungen, Algorithmusänderungen oder ausbleibenden Performance-Effekten beruhen.
    c) VISIQS übernimmt keine Garantie oder verschuldensunabhängige Haftung für KIS-Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  14. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für KIS-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 1 Monat.
  15. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 26 Modul ADW – Google Ads

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für Leistungen von VISIQS zur Erstellung, Einrichtung, Verwaltung, Optimierung und Betreuung von Google-Ads-Kampagnen des Kunden („ADW-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul ADW“ beauftragt.
  2. Voraussetzungen / Konten / Zugänge
    a) ADW-Leistungen setzen einen Google-Ads-Account (und – soweit erforderlich – weitere Konten wie Merchant Center, Tag Manager, Analytics) voraus. Der Kunde stellt diese Konten bereit oder beauftragt VISIQS ausdrücklich mit der Einrichtung.
    b) Der Kunde gewährt VISIQS die erforderlichen Zugriffsrechte (z.B. Administrator- oder Standardzugriff) und hält diese während der Vertragslaufzeit aufrecht.
    c) Der Kunde bleibt Inhaber der Konten. VISIQS ist nicht verantwortlich für Entscheidungen von Google (z.B. Kontosperren, Ablehnungen, Richtlinienmaßnahmen, Verifizierungsanforderungen).
  3. Leistungsumfang / Deliverables
    a) Art und Umfang der ADW-Leistungen ergeben sich ausschließlich aus Angebot/Projektvertrag (z.B. Kampagnentypen wie Search/Display/Video/Performance Max, Anzahl Kampagnen/Anzeigengruppen, Keyword-Recherche, Anzeigentexte, Audiences, Conversion-Setup, Reporting).
    b) Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet VISIQS insbesondere nicht: Landingpage-Erstellung, Shop-/Feed-Optimierung, fortlaufende Content-Produktion, Bild-/Videoproduktion, umfassende Tracking-/Server-Side-Implementierungen oder rechtliche Prüfungen.
  4. Keine Erfolgs- oder Performancegarantie
    a) VISIQS schuldet – sofern nicht ausdrücklich als Erfolg vereinbart – keine bestimmten Ergebnisse, insbesondere keine Mindestanzahl an Impressionen, Klicks, Leads, Conversions, Umsätzen, ROAS/CPA-Werten, Platzierungen, Anzeigenpositionen oder Qualitätsfaktoren.
    b) Ergebnisse hängen u.a. von Auktions-/Marktbedingungen, Wettbewerb, Budget, Zielseite/Offer, Produktdaten, saisonalen Effekten, Tracking/Consent, Konto-Historie sowie Richtlinien- und Algorithmusänderungen ab.
  5. Werbebudget / Media Spend / Abrechnung
    a) Werbebudget (Media Spend) ist nicht Bestandteil der Servicevergütung von VISIQS, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    b) Werbekosten werden vom Kunden direkt gegenüber Google getragen oder – sofern vereinbart und technisch möglich – durch VISIQS verauslagt und dem Kunden on top weiterberechnet. VISIQS ist berechtigt, für Werbebudgets und Fremdkosten Vorauszahlung zu verlangen und Kampagnen bei Zahlungsverzug zu pausieren (§ 9).
    c) Der Kunde trägt sämtliche von Google erhobenen Kosten, Gebühren, Steuern sowie etwaige Rückbelastungen/Chargebacks, soweit sie nicht von VISIQS zu vertreten sind.
  6. Richtlinien, Freigaben, Ablehnungen / Kontosperrungen
    a) Anzeigen, Assets und Zielseiten müssen den Richtlinien von Google entsprechen. Ablehnungen, Einschränkungen, Verzögerungen oder Sperrungen durch Google liegen außerhalb des Einflussbereichs von VISIQS.
    b) VISIQS ist berechtigt, Kampagnen/Ads zu pausieren oder anzupassen, wenn Richtlinienverstöße, rechtliche Risiken oder Reputationsrisiken erkennbar sind.
    c) Mehraufwand durch Richtlinienprüfungen, Einsprüche, Verifizierungsprozesse oder Wiederfreischaltungen ist – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).
  7. Tracking / Conversions / Datenqualität
    a) Soweit Conversion-Tracking vereinbart ist, setzt dies funktionierende technische Voraussetzungen (z.B. Tag Manager, Consent-Tool, korrekte Zielseiten, funktionsfähige Events) voraus. Der Kunde stellt diese bereit oder beauftragt VISIQS ausdrücklich.
    b) Einschränkungen der Messbarkeit (z.B. Consent/Opt-in, Browser-Restriktionen, iOS/ITP, Adblocker, Offline-Conversions) können zu unvollständigen Daten führen und stellen keinen Mangel dar.
    c) VISIQS schuldet keine vollständige oder fehlerfreie Messung in jeder Umgebung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  8. Assets / Inhalte / Rechte Dritter
    a) Der Kunde stellt erforderliche Inhalte rechtzeitig bereit (z.B. Logos, Bilder/Videos, Produktdaten, USPs, Claims, Rechtstexte/Disclaimer, Zielseiten).
    b) Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt, und stellt VISIQS von Ansprüchen Dritter nach § 11 frei.
    c) VISIQS erbringt keine Rechtsberatung; die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Preisangaben, Pflichtkennzeichnungen und Branchenregeln liegt beim Kunden.
  9. Optimierung / Änderungen / Change Requests
    a) Optimierungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen von VISIQS auf Basis der verfügbaren Daten und der vereinbarten Ziele (z.B. Leads, Sales, ROAS).
    b) Änderungen des Ziels, des Budgets, der Zielmärkte, der Produkte, der Landingpages oder zusätzliche Kampagnentypen können Anpassungen erfordern und – soweit nicht im laufenden Umfang enthalten – Change Requests gemäß § 5 darstellen.
  10. Drittleistungen / Integrationen
    a) Für Leistungen/Tools Dritter (z.B. Google, Merchant Center, Tracking-/Consent-Tools, Call-Tracking, Feed-Tools, CRM-Integrationen) gilt § 12 entsprechend.
    b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Vereinbarungen, Konditionen oder technischer Details zwischen VISIQS und Drittanbietern.
  11. Reporting
    Soweit vereinbart, stellt VISIQS Reportings im vereinbarten Turnus bereit. Reports basieren auf Daten Dritter (Google) und können nachträglich angepasst werden. Reports sind Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine eigene Prüfung des Kunden.
  12. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für ADW-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monate.
  13. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 27 Modul CSS – CSS Shopping

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für Leistungen von VISIQS zur technischen und organisatorischen Anbindung eines Google-Merchant-/Shopping-Accounts des Kunden an eine/n externen CSS-Anbieter (Comparison Shopping Service) sowie zur vereinbarten Betreuung der Anbindung („CSS-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul CSS“ beauftragt.
  2. Leistungsumfang (Auffangregel)
    Soweit nicht abweichend vereinbart, umfassen CSS-Leistungen insbesondere:
    a) Einrichtung/Verknüpfung des Merchant-/Shopping-Accounts mit dem CSS-Anbieter (soweit technisch möglich und durch Google vorgesehen),
    b) Abstimmung erforderlicher Konten- und Zugriffsrechte,
    c) Basisprüfung der Anbindung (z.B. ob die Verknüpfung technisch aktiv ist),
    d) Monitoring der Anbindung im vereinbarten Umfang (z.B. Prüfung auf offensichtliche Verbindungs-/Statusfehler).
  3. Abgrenzung (nicht enthalten)
    Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht Bestandteil der CSS-Leistungen:
    a) Erstellung/Optimierung von Produktdatenfeeds, Datenbereinigung, Mapping, Attributpflege,
    b) Einrichtung oder Betreuung von Google Ads Kampagnen, Gebotsstrategien, Budgets, Zielgruppen, Creatives (ggf. Modul ADW),
    c) Bearbeitung von Merchant Center-Diagnosen, Policy-/Richtlinienverstößen, Kontosperrungen oder Disapprovals (allenfalls unterstützend nach Aufwand/Change Request),
    d) Garantien für Preise, Klickkosten, Reichweiten, Impressionen, Verkäufe, Conversions oder sonstige Performance.
  4. Kein Anspruch auf Ausspielungen / keine Leistungsgarantie
    a) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausspielungen, bestimmte Platzierungen, bestimmte Reichweiten, bestimmte Shopping-Umfelder oder eine bestimmte Anzahl an Impressionen/Klicks.
    b) Die Ausspielung von Shopping-Anzeigen und die Teilnahme/Eligibility hängen u.a. von Google, den jeweiligen Auktionen, den Kampagneneinstellungen, dem Budget, dem Datenfeed, dem Konto-Status sowie Richtlinienentscheidungen ab und liegen außerhalb des Einflussbereichs von VISIQS.
    c) Eine ggf. durch CSS-Modelle entstehende Kosten-/Auktionswirkung stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar.
  5. Drittanbieterabhängigkeit / keine Haftung für Dritte
    a) CSS-Leistungen setzen Dienste und Entscheidungen Dritter voraus (insb. Google sowie der jeweilige CSS-Anbieter). Für Verfügbarkeit, Funktion, Änderungen, Einschränkungen, Sperrungen, Richtlinienentscheidungen, Abrechnungsmodelle, API-/Policy-Änderungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gelten die Regelungen zu Drittleistungen (§ 12) entsprechend.
    b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Vereinbarungen, Konditionen oder technischer Details zwischen VISIQS und dem CSS-Anbieter bzw. sonstigen Dritten.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    a) Der Kunde stellt alle für die Anbindung erforderlichen Zugänge, Rechte und Informationen bereit (insb. Admin-/Standardzugriff auf Merchant Center/Google-Konten, ggf. Google Ads, Zahlungs-/Unternehmensdaten).
    b) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Shop-/Produktdaten, Preise, Versand-/Steuerangaben, Pflichtinformationen und Inhalte sowie für die Einhaltung aller Richtlinien von Google und sonstigen Plattformen.
    c) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Konto-Verknüpfung und Datenübermittlung berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Einwilligungen/Verträge mit Dritten vorliegen.
  7. Monitoring und Störungsmeldungen
    a) Das Monitoring der Anbindung dient der Erkennung offensichtlicher Verbindungs-/Statusprobleme, ersetzt jedoch keine vollständige Überwachung sämtlicher Feed-/Policy-/Kampagnenparameter.
    b) Störungsmeldungen und Support erfolgen nach § 13 (Ticketpflicht). Reaktions- oder Behebungszeiten bestehen nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA bzw. Modul SUP.
  8. Vergütung / Fremdkosten
    a) VISIQS berechnet für CSS-Leistungen eine Servicegebühr gemäß Angebot/Preisblatt.
    b) Gebühren, Entgelte oder sonstige Kosten des CSS-Anbieters sowie etwaige Werbekosten (z.B. Google Ads Media Spend) sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzlich vom Kunden zu tragen bzw. werden dem Kunden on top weiterberechnet. VISIQS kann hierfür Vorauszahlung verlangen und Leistungen bei Zahlungsverzug aussetzen (§ 9).
  9. Änderungen / Anpassungen
    Erforderliche Anpassungen aufgrund technischer Änderungen, Richtlinienänderungen oder Umstellungen bei Google, dem CSS-Anbieter oder Drittsystemen sind – sofern nicht ausdrücklich im laufenden Umfang enthalten – Change Requests gemäß § 5.
  10. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 12 (Drittleistungen/Drittsysteme) und § 16 (Haftung).

§ 28 Modul SMM – Social Media

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für Leistungen von VISIQS im Zusammenhang mit Konzeption, Planung, Erstellung, Veröffentlichung und Betreuung von Social-Media-Aktivitäten des Kunden („SMM-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul SMM“ beauftragt.
  2. Plattformen / Accounts / Zugänge
    a) SMM-Leistungen erfolgen nur für die im Angebot/Projektplan benannten Plattformen/Accounts (z.B. Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest).
    b) Der Kunde stellt VISIQS die hierfür erforderlichen Rollen/Zugriffe (z.B. Admin/Editor) zur Verfügung und hält sie aufrecht. Zugangsdaten werden nur genutzt, soweit erforderlich; VISIQS kann die Nutzung sicherer Authentifizierungsverfahren (z.B. MFA) verlangen.
    c) Der Kunde bleibt Inhaber der Accounts. VISIQS ist nicht verpflichtet, Account-Entsperrungen, Verifizierungen oder Wiederherstellungen gegen Plattformentscheidungen herbeizuführen.
  3. Leistungsumfang / Deliverables
    Art, Umfang und Taktung der Leistungen (z.B. Redaktionsplan, Anzahl Posts/Reels/Stories, Community Management, Reportings, Contentproduktion, Kanalaufbau) ergeben sich ausschließlich aus Angebot/Projektplan. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet VISIQS insbesondere keine tägliche Betreuung, keine 24/7-Erreichbarkeit und keine Krisenkommunikation außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
  4. Content-Produktion / Materialien
    a) Der Kunde stellt erforderliche Materialien rechtzeitig bereit (z.B. Brand-Guidelines, Logos, Bilder/Videos, Produktinfos, Angebote, Freigaben zu Claims/USPs, No-Gos).
    b) Soweit Content-Erstellung vereinbart ist, kann VISIQS Entwürfe (Text/Design/Video-Skripte) nach Briefing erstellen. Umfang (z.B. Foto-/Videoproduktion vor Ort, Animationen, UGC-Koordination) ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
    c) Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Varianten, zusätzliche Formate, zusätzliche Korrekturschleifen, neue Kampagnen außerhalb des Plans) sind Change Requests gemäß § 5.
  5. Freigaben / Veröffentlichungsfreigabe (Auffangregel)
    a) Sofern im Angebot/Projektplan keine abweichende Freigabelogik vereinbart ist, gilt: VISIQS legt Inhalte dem Kunden zur Freigabe vor (z.B. im Projekttool).
    b) Erteilt der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage eine konkrete Freigabe oder eine konkrete Änderungsrüge in Textform, gilt der Inhalt als freigegeben und VISIQS ist zur Veröffentlichung nach Redaktionsplan berechtigt, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine Veröffentlichung ohne aktive Freigabe ausgeschlossen.
    c) Verlangt der Kunde nach Freigabe oder Veröffentlichung Änderungen, sind diese grundsätzlich Change Requests (§ 5), soweit kein Mangel vorliegt.
  6. Korrekturen / „Geschmacks“-Änderungen
    a) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind je Content-Einheit zwei (2) Korrekturschleifen enthalten, sofern die Änderungswünsche auf dem ursprünglichen Briefing beruhen.
    b) Rein subjektive Präferenzänderungen (z.B. „Button/Call-to-Action doch anders“, „Ton doch wieder formeller“) nach Freigabe/Planung sind Zusatzleistungen (Change Request, § 5).
  7. Community Management / Moderation (wenn vereinbart)
    a) Soweit Community Management beauftragt ist, umfasst dies die Bearbeitung üblicher Kommentare/Direct Messages im vereinbarten Zeitfenster und Umfang.
    b) VISIQS ist berechtigt, Inhalte zu moderieren (z.B. Spam löschen, offensichtlich rechtswidrige Inhalte melden/entfernen), soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
    c) Rechtlich/strategisch kritische Anfragen (z.B. Presse, Behörden, Abmahnungen, Eskalationen) werden an den Kunden weitergeleitet; Entscheidungen trifft der Kunde.
  8. Werbung / Paid Social / Media Spend (falls beauftragt)
    a) Sofern bezahlte Ausspielungen (Paid Social/Boosting/Ads) Bestandteil des Angebots sind, gilt: VISIQS schuldet die Einrichtung und Betreuung der Kampagnen im vereinbarten Umfang; eine Garantie bestimmter Reichweiten, CPM/CPC-Preise, Leads oder Umsätze ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Erfolg vereinbart.
    b) Werbekosten/Media Spend werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzlich („on top“) dem Kunden weiterberechnet oder direkt über ein Kundenkonto abgerechnet. VISIQS kann hierfür Vorauszahlung verlangen und Kampagnen bei Zahlungsverzug pausieren (§ 9).
    c) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausspielungen in bestimmten Umfeldern/Placements, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert ist.
  9. Drittplattformen / Richtlinien / Algorithmusänderungen
    a) SMM-Leistungen sind abhängig von Plattformen Dritter. VISIQS haftet nicht für Änderungen von Funktionen, Policies, Reichweitenlogiken/Algorithmen, Sperrungen, Ablehnungen oder technische Störungen der Plattformen (vgl. § 12).
    b) VISIQS schuldet nicht, dass Beiträge/Ads von Plattformen freigegeben werden oder dauerhaft sichtbar bleiben. Anpassungen aufgrund Plattformänderungen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).
  10. Rechtliches / Kennzeichnung / Rechte Dritter (Kundensache)
    a) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Kampagnen (z.B. Wettbewerbsrecht, Marken-/Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Musik-/Bildrechte, Gewinnspiele, Branchenbesonderheiten, Influencer-/Werbekennzeichnung, Pflichtangaben). VISIQS erbringt keine Rechtsberatung.
    b) Der Kunde stellt sicher, dass an bereitgestellten Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen und stellt VISIQS von Ansprüchen Dritter nach § 11 frei.
  11. Datenschutz / Tracking / Consent
    Soweit Tracking, Pixel, Conversion-APIs oder ähnliche Technologien eingesetzt werden, ist der Kunde für die erforderlichen Informations- und Einwilligungspflichten (insb. Consent-Management) verantwortlich. Einschränkungen der Messbarkeit durch Consent, Browser-Restriktionen oder Adblocker stellen keinen Mangel dar.
  12. Reporting / Kennzahlen
    Soweit vereinbart, stellt VISIQS Reportings im vereinbarten Turnus bereit. Kennzahlen basieren regelmäßig auf Drittplattform-Daten und können sich nachträglich ändern. Reports sind Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine eigene Prüfung des Kunden.
  13. Nutzungsrechte
    Für Nutzungsrechte an erstellten Inhalten gelten § 10 sowie ggf. Lizenzbedingungen eingesetzter Drittmaterialien (z.B. Stock-Assets, Musik-Lizenzen, Templates). Rechte gehen – soweit vereinbart – erst nach vollständiger Zahlung über. VISIQS behält Rechte an wiederverwendbaren Vorlagen/Methoden/Workflows (Background-IP).
  14. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für SMM-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monat zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 12 Monate.
  15. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 10 (Nutzungsrechte), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen), § 13 (Support) und § 16 (Haftung).

§ 29 Modul WEB – Webdesign

  1. Gegenstand / Anwendungsbereich
    Dieses Modul gilt für alle Leistungen von VISIQS im Zusammenhang mit Konzeption, Gestaltung (UI/UX), technischer Umsetzung, Anpassung/Konfiguration, Einbindung von Standardkomponenten (z.B. Themes/Plugins), Testing, Live-Schaltung sowie – soweit beauftragt – Einweisung/Übergabe einer Website („WEB-Leistungen“), sofern in Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul WEB“ beauftragt.
  2. Technische Basis
    a) Sofern im Angebot/Projektvertrag nicht abweichend geregelt, erfolgt die technische Umsetzung auf Basis von WordPress (inkl. Standardkomponenten wie Themes/Plugins nach Wahl von VISIQS oder nach Vereinbarung).
    b) Abweichende Systeme/Frameworks (z.B. andere CMS, Headless, Static Sites) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  3. Leistungsumfang / Abgrenzung
    (1) Geschuldet ist ausschließlich der im Angebot/Projektvertrag definierte Umfang (z.B. Seiten/Unterseiten, Templates, Funktionen, Sprachen, Formulare, Tracking-Einbindungen, Performance-Maßnahmen).
    (2) Nicht geschuldet sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere:
    a) Rechtsberatung und rechtliche Prüfung/Erstellung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutz, AGB, rechtliche Cookie-Banner-Konfiguration),
    b) Suchmaschinen-/Ranking-Erfolge oder fortlaufende SEO-Betreuung (ggf. Modul OSM),
    c) Copywriting/Content-Produktion, Foto-/Video-Produktion, Illustrationen, Übersetzungen, Markenrecherchen,
    d) Betrieb/Hosting/Domain/E-Mail,
    e) Wartung/Updates/Monitoring nach Live-Gang,
    f) Barrierefreiheit nach speziellen Normen (z.B. WCAG/BITV) und Penetrationstests/Audits, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
  4. Projektphasen (Entwurf & Korrektur)
    (1) WEB-Leistungen erfolgen grundsätzlich in einer Entwurfsphase und einer Korrekturphase. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind je Phase zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen, Umstellungen, Varianten oder Anpassungen sind Change Requests (§5) und gesondert zu vergüten.
    (2) VISIQS erstellt nach Auftragsbestätigung einen Erstentwurf (z.B. Startseite/Designlinie/Template-Vorschau).
    (3) Bei grundlegenden Änderungswünschen kann der Kunde einen (1) Zweitentwurf verlangen, sofern der Änderungswunsch innerhalb der vereinbarten bzw. angemessenen Rückmeldefrist erfolgt.
    (4) Bei geringeren Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der Zusendung einer strukturierten, vollständigen Liste aller Änderungswünsche in Textform.
    (5) Weitere Korrekturschleifen über das vereinbarte Maß hinaus sind Change Requests gemäß § 5.
    (6) Rein subjektive Gestaltungs-/Geschmackswünsche begründen keinen Mangel.
  5. WordPress-/Plugin-/Theme-Lizenzen
    a) Soweit kostenpflichtige Themes/Plugins/Builder oder Dritttools erforderlich oder vom Kunden gewünscht sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Lizenz-/Abo-Kosten, sofern nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten.
    b) VISIQS schuldet die Einbindung/Konfiguration solcher Komponenten nur im vereinbarten Umfang; nachträgliche Lizenzwechsel oder Austausch von Komponenten sind Change Requests (§ 5).
  6. Darstellung / Browser / Endgeräte
    (1) Websites können sich je nach Betriebssystem, Endgerät, Auflösung, Browser und individuellen Einstellungen unterschiedlich darstellen. VISIQS testet nach pflichtgemäßem Ermessen mit gängigen, aktuellen Browsern.
    (2) Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen/Browsern/Endgeräten exakt einheitlich dargestellt wird, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  7. Mitwirkungspflichten (Material, Inhalte, Rechte)
    (1) Der Kunde stellt VISIQS alle erforderlichen Inhalte/Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung (Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Zugangsdaten, CI-Vorgaben).
    (2) Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. er über ausreichende Nutzungsrechte verfügt.
    (3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; VISIQS kann Mehraufwand abrechnen und Termine verschieben.
  8. Staging/Testumgebung (Auffangregel)
    Sofern nicht abweichend vereinbart, ist VISIQS berechtigt, eine Staging-/Testumgebung zu verwenden. Der Kunde stellt hierfür erforderliche Zugänge und Freigaben bereit. Der Go-Live erfolgt nach Freigabe/Abnahme gemäß Ziff. 9.
  9. Test, Abnahme, Abnahmefiktion
    (1) Vor Abnahme hat der Kunde die Website zu prüfen und VISIQS etwaige Mängel innerhalb der Abnahmefrist konkret in Textform mitzuteilen.
    (2) Nach Abnahme eingereichte Änderungswünsche, die keine Mängel sind, sind Change Requests (§ 5). Rein subjektive Gestaltungs-/Geschmackswünsche begründen keinen Mangel.
    (3) Die Website gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie produktiv geschaltet und genutzt wird, soweit die Nutzung nicht ausschließlich zur Fehlersuche erfolgt.
  10. WordPress-Updates nach Go-Live (Abgrenzung)
    a) Nach Live-Schaltung sind laufende Updates (WordPress-Core, Plugins, Themes) sowie Sicherheits-/Kompatibilitätswartung nicht Bestandteil von WEB-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (z.B. Modul BTR).
    b) Der Kunde erkennt an, dass veraltete Plugins/Themes/Core-Versionen Sicherheits- und Funktionsrisiken verursachen können; daraus folgende Störungen sind nicht von VISIQS zu vertreten, soweit VISIQS nicht ausdrücklich mit Wartung beauftragt ist.
  11. Nutzungsrechte, Herausgabe, Quell-/Arbeitsdateien
    (1) Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen richten sich nach § 10; Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
    (2) Offene Arbeitsdateien (z.B. Figma/PSD), Quell-Repositories, Build-Pipelines, interne Templates/Komponenten sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  12. Urhebervermerk / Herstellerhinweis
    VISIQS ist berechtigt, einen Urheber-/Herstellerhinweis auf der Website anzubringen (mit Link), sofern nicht ausdrücklich eine White-Label-Ausführung gegen gesonderte Vergütung vereinbart ist.
  13. Änderungen nach Übergabe / Eingriffe Dritter
    (1) Änderungen durch den Kunden oder Dritte erfolgen auf eigenes Risiko. VISIQS haftet nicht für Fehler/Störungen, die durch nachträgliche Eingriffe, zusätzliche Plugins, Theme-Wechsel, Codeänderungen oder Konfigurationsänderungen entstehen.
    (2) Wiederherstellungen/Fehlerbehebungen in solchen Fällen sind Change Requests (§ 5).
  14. Auslagen / Drittmaterial
    Notwendige Auslagen (z.B. Stock-Lizenzen, Schriften, kostenpflichtige Plugins/Themes, externe Tools), die nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind, trägt der Kunde nach vorheriger Freigabe oder gegen Nachweis.
  15. Vergütung / Abschlagszahlungen (Auffangregel)
    Soweit nicht abweichend vereinbart, kann VISIQS bei WEB-Festpreisprojekten Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen; als Standard gilt: 1/3 vor Leistungsbeginn, 1/3 nach Freigabe des Entwurfs, 1/3 nach Endabnahme.

§ 30 Modul SHO – Shop Erstellung

  1. Gegenstand / Anwendungsbereich
    Dieses Modul gilt für Leistungen von VISIQS zur Konzeption, Gestaltung, technischen Umsetzung, Konfiguration und Inbetriebnahme eines Online-Shops einschließlich typischer Shop-Funktionen (z.B. Produkt-/Kategoriestruktur, Warenkorb/Checkout, Zahlungs- und Versandkonfiguration, Steuer-/Preislogik, E-Mail-Vorlagen, Basis-Tracking soweit vereinbart) („SHO-Leistungen“), sofern im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul SHO“ beauftragt.
  2. Zusammenspiel mit Modul WEB (Klarstellung)
    a) Ein Online-Shop ist zugleich eine Website. Für alle gestalterischen und webtechnischen Teile (UI/UX, Seiten-/Template-Gestaltung, Darstellung in Browsern/Endgeräten, Entwurfs-/Korrekturphasen, Mitwirkung/Materiallieferung, Abnahme/Freigaben, Nutzungsrechte, Abschlagszahlungen usw.) gelten ergänzend die Regelungen des § 29 Modul WEB – Webdesign, sofern dieses Modul keine spezielleren Regelungen enthält.
    b) Bei Widersprüchen zwischen § 29 (WEB) und diesem § 30 (SHO) hat § 30 Vorrang.
  3. Technische Basis (Auffangregel)
    a) Sofern im Angebot/Projektvertrag nicht abweichend geregelt, erfolgt die Shop-Umsetzung auf Basis von WordPress mit einem Shop-Plugin (z.B. WooCommerce oder vergleichbar).
    b) Abweichende Shopsysteme (z.B. Shopware, Shopify, Magento, Headless/Custom) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  4. Leistungsumfang / Abgrenzung
    a) Geschuldet ist ausschließlich der im Angebot/Projektvertrag definierte Umfang (z.B. Seiten/Template-Anzahl, Produktanzahl für Ersteinrichtung, Zahlungsarten, Versandzonen, Steuersätze, Varianten, Gutscheine, Mehrsprachigkeit, Schnittstellen, Import/Migration).
    b) Nicht Bestandteil der SHO-Leistungen sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere:
    – rechtliche Prüfung/Erstellung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerruf, Pflichtinformationen),
    – steuerrechtliche Beratung,
    – dauerhafte Suchmaschinen-/Performance-/Conversion-Erfolge,
    – laufender Betrieb/Hosting/Monitoring/Wartung nach Go-Live (vgl. Module HOS/BTR/MON/SUP),
    – Anbindung an Marktplätze/ERP/POS/Versanddienstleister/Payment-Speziallösungen über die vereinbarte Basiskonfiguration hinaus.
  5. Mitwirkungspflichten Shop (Produktdaten, Inhalte, Entscheidungen)
    a) Der Kunde stellt VISIQS rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte und Daten bereit, insbesondere Produktdaten (Titel, Beschreibungen, Preise, Steuerlogik, Varianten, Attribute, SKU/EAN, Bilder), Kategorien, Versandregeln, Zahlungsarten, Rechtstexte/Links, E-Mail-Absenderdaten sowie CI-Vorgaben.
    b) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der Produkt-/Preis-/Steuerinformationen sowie für die Zulässigkeit von Produktangeboten und Werbeaussagen.
    c) Verzögerungen durch fehlende Daten/Freigaben/Entscheidungen gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Termine verlängern sich angemessen, Mehraufwand ist zu vergüten.
  6. Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Drittanbieter-Konten
    a) Für Payment, Versand, Steuern/Rate, Fraud-Tools, E-Mail-Zustellung, Schnittstellen und sonstige Drittleistungen gelten die Regeln zu Drittleistungen (§ 12).
    b) Erforderliche Drittanbieter-Konten, Lizenzen, Gebühren, API-Keys und Zugänge stellt und bezahlt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
    c) VISIQS schuldet keine Verfügbarkeit, Freischaltung, Akzeptanz oder unveränderte Konditionen dieser Drittanbieter (z.B. Ablehnung eines Payment-Accounts, API-Änderungen, Rate Limits).
  7. Rechtliches/Compliance (keine Rechtsberatung)
    a) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Konformität des Shops, insbesondere Informationspflichten, Preisangaben, Widerrufs-/Rückgabeprozesse, Pflichtkennzeichnungen, Cookie/Consent, Tracking-Einwilligungen sowie für rechtssichere Inhalte und Rechtstexte. VISIQS erbringt keine Rechtsberatung.
    b) Soweit Einwilligungen/Browser-Restriktionen Tracking/Marketing/Statistiken beeinflussen, ist dies systemimmanent und kein Mangel.
  8. Tests, Probe-Bestellungen, Abnahme, Go-Live
    a) Vor Go-Live sind vom Kunden Funktions- und Prozessprüfungen durchzuführen (insb. Checkout, Zahlungsarten, Versandlogik, E-Mail-Benachrichtigungen, Steuerberechnung, Backoffice-Prozesse).
    b) VISIQS kann (soweit technisch möglich) Testbestellungen in einer Testumgebung unterstützen; rechtlich/finanziell relevante Freischaltungen (Payment-Live-Mode, Versandlabel, Rechnungsnummernkreise) erfolgen nur nach Freigabe des Kunden.
    c) Abnahme richtet sich nach § 6 dieser AGB; produktive Nutzung/Go-Live kann eine Abnahmefiktion auslösen (§ 6 Abs. 3).
  9. Migration/Import (falls beauftragt)
    a) Sofern Migration/Import vereinbart ist, stellt der Kunde Exportdaten vollständig, virenfrei und im vereinbarten Format bereit und sichert die Ausgangsdaten.
    b) VISIQS migriert nach vereinbartem Mapping. Der Kunde ist für fachliche Plausibilisierung (Stichproben, Preis-/Steuerlogik, Varianten, Lagerstände, Kundendaten) und Freigabe innerhalb der Abnahmefrist verantwortlich.
    c) Nach Abnahme gelten migrierte Daten als akzeptiert, soweit Abweichungen bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären oder innerhalb vereinbarter Toleranzen liegen.
  10. Leistungsgrenzen / Performance / Sicherheit
    a) VISIQS schuldet keine bestimmte Ladezeit/Performance in jeder Umgebung; Performance hängt u.a. von Hosting, Themes/Plugins, Produktumfang, Mediengrößen, Dritt-Skripten und Nutzerlast ab.
    b) VISIQS setzt angemessene Maßnahmen nach Stand der Technik im vereinbarten Umfang um; absolute Sicherheit ist nicht geschuldet. Penetrationstests/Audits nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
    c) Der Kunde ist verantwortlich für sichere Zugangsdaten, Rollen/Berechtigungen, Endgeräte-/Netzsicherheit sowie für die Einhaltung interner Sicherheitsprozesse.
  11. Updates / Versionssprünge (Abgrenzung)
    a) Nach Go-Live sind laufende Updates (Core/Plugins/Themes/Shopsystem) und Kompatibilitätswartung nicht Bestandteil der SHO-Leistungen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt (Modul BTR).
    b) Major-Upgrades bzw. Systemwechsel (z.B. Wechsel der Hauptversion oder Plattformwechsel) sind grundsätzlich Change Requests (§ 5), sofern nicht ausdrücklich enthalten.
  12. Dokumentation/Einweisung
    Dokumentation und Einweisung/Schulung sind nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschuldet. Weitergehende Schulungen oder Prozessberatung sind Change Requests (§ 5).
  13. Nutzungsrechte / Quell- und Arbeitsdateien
    Nutzungsrechte richten sich nach § 10. Offene Arbeitsdateien, Repositories, Build-Pipelines, interne Komponenten sowie ggf. Shop-spezifische Automationen/Skripte sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
  14. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 6 (Abnahme), § 10 (Nutzungsrechte), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen) und § 16 (Haftung).

§ 31 Modul CRM – CRM Erstellung

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für alle Leistungen von VISIQS im Zusammenhang mit Konzeption, Entwicklung, Anpassung/Konfiguration, Implementierung, Integration, Migration, Betrieb, Wartung, Support und Schulung eines CRM-Systems („CRM-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul CRM“ beauftragt.
  2. Begriffe (CRM-Kontext)
    a) „CRM-System“ umfasst die im Rahmen der CRM-Leistungen bereitgestellte Lösung, insbesondere Individualentwicklungen, Konfigurationen/Customizing, Datenmodelle, Schnittstellen, Deployments sowie die vertraglich geschuldete Dokumentation.
    b) „Drittsysteme“ sind Systeme/Services Dritter (z.B. ERP, E-Mail-Provider, Telefonie, Payment, Tracking, APIs).
    c) „Arbeitsergebnisse“ sind insbesondere Quellcode, Konfigurationen, Skripte, Templates und Dokumentation, soweit individuell erstellt.
  3. Projektorganisation, Rollen, Projekttools
    a) Projektorganisation, Rollen (z.B. Product Owner/Projektleiter, Key User, Admins), Kommunikationswege und eingesetzte Tools (Ticketsystem, Repository, CI/CD, Dokumentations-/Projekttools) werden im Projektplan/Angebot festgelegt.
    b) Backlog-Einträge, User Stories, Akzeptanzkriterien, technische Tickets, Protokolle und Entscheidungen, die im vereinbarten Projekttool dokumentiert sind, gelten als Leistungs- und Projektdokumentation.
  4. Methodik / Dokumentation
    a) Soweit vereinbart, erfolgt die Umsetzung iterativ (z.B. Sprints). Der Kunde wirkt insbesondere in Refinements, Reviews, Tests und Freigaben mit; Details können im Projektplan geregelt werden.
    b) Dokumentation schuldet VISIQS nur im vertraglich vereinbarten Umfang (z.B. Admin-Guide, Deployment-Notes, Datenmodellübersicht). Weitergehende Dokumentation ist ein Change Request gemäß § 5.
  5. Abnahme, Teilabnahmen und Go-Live
    a) Für werkvertragliche CRM-Arbeitsergebnisse gilt § 6 (Abnahme) dieser AGB.
    b) Teilabnahmen (z.B. pro Modul/Schnittstelle/Migrationspaket/Sprint-Inkrement) können vereinbart werden; Teilabnahmen wirken wie Abnahmen. Spätere Einwendungen sind auf den jeweiligen Teilabnahme-Umfang beschränkt.
    c) Produktive Nutzung (Go-Live/Rollout) kann eine Abnahme nach Maßgabe von § 6 Abs. 3 auslösen, soweit sie nicht ausschließlich zur Fehlersuche erfolgt.
  6. Mängelklassen, Priorisierung, Mitwirkung bei Analyse
    a) Mängel können – sofern im Angebot/SLA oder Projektplan vorgesehen – nach Schweregraden klassifiziert werden (z.B. kritisch/hoch/mittel/niedrig).
    b) Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse (insb. Logs, Testnutzer, Reproduktionsschritte, Zugriff). Unzureichende Mitwirkung verlängert Bearbeitungszeiten angemessen.
    c) Support-/Störungsmeldungen erfolgen nach § 13 (Ticketsystem). Reaktions-/Behebungszeiten bestehen nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA.
  7. Integrationen / Drittsysteme
    a) Soweit Integrationen vereinbart sind, schuldet VISIQS die Anbindung nach der im Angebot/Projektplan festgelegten Spezifikation (z.B. Mapping, Auth, Flows) und im Rahmen der dokumentierten Schnittstellen der Drittsysteme.
    b) Für Verfügbarkeit, Änderungen, Limitierungen und Störungen von Drittsystemen gilt § 12. Anpassungen aufgrund von API-Änderungen/Deprecations/Rate Limits etc. sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests (§ 5).
    c) Drittanbieter-Lizenzen, Gebühren, Abos, Kontingente und Zugänge stellt/bezahlt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart (§ 12 Abs. 2).
  8. Datenmigration (falls beauftragt)
    a) Der Kunde stellt Migrationsdaten vollständig, virenfrei und im vereinbarten Format bereit und sichert die Ausgangsdaten.
    b) VISIQS führt die Migration nach vereinbartem Mapping durch. Der Kunde ist für fachliche Plausibilisierung, Stichprobenprüfung und Freigabe innerhalb der Abnahmefrist verantwortlich.
    c) Nach (Teil-)Abnahme gelten migrierte Daten als akzeptiert, soweit Abweichungen im Rahmen vereinbarter Toleranzen liegen oder der Kunde sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können.
  9. Betrieb/Hosting (falls beauftragt; sonst HOS-Modul vorrangig)
    a) Soweit VISIQS Hosting/Betrieb des CRM-Systems erbringt, gelten die im Angebot/SLA vereinbarten Betriebsparameter (z.B. Umgebung, Region, Wartungsfenster, Monitoring).
    b) Wartungsarbeiten dürfen in angemessenen Wartungsfenstern erfolgen; vorhersehbare Wartungen werden – soweit praktikabel – angekündigt.
    c) Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich SLA-Werte vereinbart sind; ohne SLA gilt „Best Effort“ (§ 13).
  10. IT-Sicherheit (CRM-spezifische Verantwortlichkeiten)
    a) VISIQS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik im vereinbarten Umfang; absolute Sicherheit ist nicht geschuldet. Penetrationstests/Audits sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
    b) Der Kunde ist verantwortlich für sichere Passwörter, MFA (soweit verfügbar), Client-Security, Rechtevergabe, Endgeräte-/Netzsicherheit sowie für die korrekte Berechtigungs-/Zugriffskonfiguration auf Kundenseite (vgl. § 14 Abs. 3).
  11. Leistungsgrenzen (typische CRM-Streitpunkte)
    VISIQS schuldet insbesondere nicht: Rechtsberatung/Compliance-Freigaben/Branchenzulassungen, Garantien für Drittanbieter-Verfügbarkeit/Zustellraten/API-Stabilität, Erfolgsgarantien (Umsatz/KPIs), permanente Fehlerfreiheit in jeder denkbaren Umgebung sowie Leistungen außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests, § 5).
  12. Kaufmännische Rügeobliegenheit / Beweislast
    Soweit der Kunde Kaufmann ist, bleibt § 377 HGB unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Regelungen dieser AGB nicht verbunden.
  13. Übergabe/Export bei Vertragsende (CRM-spezifisch)
    a) Herausgabe/Übergabe von Arbeitsergebnissen, Konfigurationen und – soweit vereinbart – Datenexporten erfolgt nach Maßgabe von § 17 Abs. 5 und nur nach vollständiger Zahlung.
    b) Ein darüberhinausgehender Daten-/System-Exit (z.B. zusätzliche Exportformate, Migrationsunterstützung in Fremdsysteme, erweiterte Dokumentation) ist – sofern nicht ausdrücklich enthalten – gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).

§ 32 Modul HOS – Hosting

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für die Bereitstellung und den Betrieb von Hosting-Leistungen durch VISIQS (z.B. Webhosting, Server-/Cloud-Ressourcen, Datenbankhosting, E-Mail-Hosting, DNS-/Zertifikatsverwaltung soweit vereinbart, Managed-Hosting), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul HOS“ beauftragt („Hosting-Leistungen“).
  2. Leistungsparameter / Umfang
    a) Art, Umfang und technische Parameter der Hosting-Leistungen (z.B. Paket, Speicher, Postfächer, Traffic, Datenbanken, Umgebungen, Regionen) ergeben sich aus Angebot/Projektvertrag/Preisblatt.
    b) Auffangregel (sofern nicht abweichend vereinbart): Das Hosting umfasst
    – insgesamt 20 GB Speicher (Webspace/Dateien/Datenbanken/E-Mail zusammen),
    – maximal 5 Postfächer,
    – maximal 5 GB je Postfach.
    c) VISIQS ist berechtigt, gleichwertige technische Komponenten/Anbieter einzusetzen oder zu wechseln, sofern hierdurch die vertraglich vereinbarten Leistungsparameter nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Verfügbarkeit (mittlere Verfügbarkeit) / SLA
    a) Sofern im Angebot/Projektvertrag kein abweichendes SLA vereinbart ist, schuldet VISIQS für Hosting-Leistungen eine mittlere jährliche Verfügbarkeit von 99,0% am Übergabepunkt zum Internet (Netzwerk/Hosting-Plattform).
    b) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind:
    – angekündigte Wartungsfenster und notwendige sicherheitsrelevante Maßnahmen,
    – Störungen durch Dritte (z.B. Backbone-/Netzbetreiber, Rechenzentrum/Cloud-Provider, DNS/Registry),
    – Störungen, die aus kundenseitigen Systemen, Konfigurationen, Inhalten, Plugins/Skripten oder Zugriffsdaten resultieren,
    – Fälle höherer Gewalt (§ 20).
    c) Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Behebungszeiten bestehen nur, wenn ausdrücklich ein SLA bzw. Premium Support (Modul SUP) vereinbart ist. Ohne SLA erfolgt Entstörung nach § 13 (Ticketpflicht/Support ohne SLA).
  4. Wartung / Wartungsfenster
    a) VISIQS ist berechtigt, zur Sicherheit und Stabilität Wartungen, Updates und Konfigurationsänderungen durchzuführen.
    b) Geplante Wartungen erfolgen möglichst in Wartungsfenstern und werden, soweit praktikabel, vorab angekündigt.
    c) Kurzzeitige Unterbrechungen infolge Wartung gelten als vertragsgemäß.
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
    a) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Entscheidungen bereit (z.B. DNS-Zugriffe, Domain-Provider-Daten, Ansprechpartner).
    b) Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte, Anwendungen und Konfigurationen, die er auf den Hosting-Umgebungen betreibt, soweit nicht ausdrücklich Managed-Leistungen vereinbart sind.
    c) Der Kunde hält Kontaktdaten (insb. Admin-/Notfallkontakt) aktuell; Mitteilungen an die zuletzt bekannten Kontaktdaten gelten als zugegangen.
  6. Zugänge / Sicherheit / Administration
    a) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen; der Kunde nutzt sichere Passwörter und – soweit verfügbar – Mehrfaktorauthentifizierung.
    b) Der Kunde ist für die Berechtigungs-/Rollenverwaltung auf Kundenseite verantwortlich (z.B. Nutzer, API-Keys, Mail-Accounts).
    c) Root-/Admin-Zugriffe, SSH, FTP/SFTP oder vergleichbare Zugänge werden nur gewährt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. VISIQS kann Zugriffe aus Sicherheitsgründen beschränken oder an Bedingungen knüpfen.
  7. E-Mail-Hosting / Postfächer / Zustellbarkeit
    a) Bei E-Mail-Hosting schuldet VISIQS die Bereitstellung der vereinbarten Mailboxen/Serverdienste, nicht jedoch eine bestimmte Zustellquote oder Zustellung in jedem Einzelfall.
    b) Zustellbarkeit hängt u.a. von Empfänger-Servern, Blacklists, DMARC/DKIM/SPF-Konfiguration, Inhalt/Versandverhalten und Drittregeln ab. Der Kunde ist für rechtmäßigen Versand, Listenqualität sowie Inhalte verantwortlich.
    c) VISIQS ist berechtigt, Spam-/Virenfilter sowie Sicherheitsmechanismen einzusetzen; daraus resultierende Blockierungen/Quarantänen können nicht ausgeschlossen werden.
    d) Speichergrenzen ergeben sich aus § 32 Abs. 2 (Auffangregel) bzw. dem Angebot. Der Kunde ist für die Pflege/Archivierung seines Postfachs verantwortlich.
  8. Acceptable Use / Verbotene Nutzung / Missbrauch
    a) Der Kunde unterlässt jede rechtswidrige Nutzung sowie jede Nutzung, die Sicherheit, Stabilität oder Reputation der Systeme gefährdet (insb. Spam-Versand, Malware, Phishing, DDoS, Portscans, Krypto-Mining ohne ausdrückliche Zustimmung, rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen).
    b) VISIQS ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle angemessene Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Traffic-Limits, Sperrung einzelner Dienste/Accounts, Blocken von IPs/Ports, Abschaltung kompromittierter Anwendungen), bis der Sachverhalt geklärt ist.
    c) Mehraufwand zur Missbrauchsabwehr oder Wiederherstellung infolge kundenseitiger Ursachen ist vom Kunden nach Aufwand zu vergüten (Change Request/Mehraufwand).
  9. Ressourcen / Übernutzung / Mehrkosten
    a) Der Kunde darf die vereinbarten Kontingente nicht überschreiten. Bei Überschreitung ist VISIQS berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen (i) ein Upgrade anzubieten, (ii) Mehrverbrauch abzurechnen oder (iii) Leistungen angemessen zu drosseln, soweit dies zur Stabilität erforderlich ist.
    b) Übernutzungsgebühr (Auffangregel): Sofern nicht abweichend vereinbart, berechnet VISIQS bei Überschreitung des Gesamtspeichers nach § 32 Abs. 2 b) eine Gebühr von 5,00 EUR netto je angefangene 10 GB zusätzlichem Speicher pro Monat.
    c) VISIQS informiert den Kunden, sobald eine Überschreitung erkennbar ist; die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Abrechnungszeitraum gemessenen Nutzung.
  10. Backups / Restore / Kundenpflicht zur lokalen Sicherung
    a) Sofern nicht ausdrücklich ein Managed-Backup Bestandteil des Moduls HOS ist, bleibt der Kunde für regelmäßige Backups sowie die Vorhaltung geeigneter Wiederherstellungspunkte verantwortlich.
    b) Soweit VISIQS Backups bereitstellt oder automatisierte Backups technisch mitlaufen, dienen diese der Betriebssicherheit und stellen keine Garantie für Vollständigkeit oder jederzeitige Wiederherstellbarkeit dar.
    c) Pflicht des Kunden zur eigenen Datensicherung: Unabhängig von etwaigen Backup-Mechanismen von VISIQS ist der Kunde verpflichtet, seine wesentlichen Daten (insb. Datenbanken, Webinhalte, CRM-/Shop-Daten, E-Mails) mindestens wöchentlich zusätzlich lokal oder in einer unabhängigen Umgebung zu sichern und die Wiederherstellbarkeit stichprobenartig zu prüfen.
    d) Wiederherstellungen (Restore) durch VISIQS sind nur im vereinbarten Umfang geschuldet; weitergehende Wiederherstellungen, Datenrekonstruktionen oder forensische Analysen sind gesondert zu vergüten.
  11. Datenschutz / AVV
    Soweit VISIQS im Rahmen der Hosting-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die AVV-Regelung dieser AGB entsprechend. VISIQS ist berechtigt, Hosting-Leistungen auszusetzen, soweit ein erforderlicher AVV nicht abgeschlossen ist.
  12. Drittanbieter / Rechenzentren / Netzkomponenten
    a) Hosting-Leistungen können ganz oder teilweise auf Infrastruktur und Diensten Dritter beruhen (z.B. Rechenzentren, Cloud-Provider, Netzbetreiber, Zertifikatsstellen). Für deren Verfügbarkeit, Störungen, Wartungen und Änderungen gilt § 12 (Drittleistungen/Drittsysteme) entsprechend.
    b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Vereinbarungen/Konditionen zwischen VISIQS und eingesetzten Drittanbietern.
  13. Vergütung / Fälligkeit / Auslagen
    a) Die Hosting-Vergütung (Pauschalen, Setup, Zusatzleistungen, Mehrverbrauch) ergibt sich aus Angebot/Preisblatt und ist – soweit nicht abweichend geregelt – monatlich im Voraus fällig.
    b) VISIQS ist berechtigt, Fremdkosten (z.B. Provider-/Lizenzkosten, Zertifikatsgebühren, Zusatzkontingente) dem Kunden weiterzuberechnen, soweit nicht ausdrücklich in der Pauschale enthalten.
    c) Bei Zahlungsverzug ist VISIQS berechtigt, Hosting-Leistungen nach Maßgabe von § 9 zu sperren oder auszusetzen.
  14. Änderungen der Umgebung / Upgrades
    a) VISIQS ist berechtigt, sicherheits- oder stabilitätsrelevante Updates an der Infrastruktur durchzuführen.
    b) Größere Architekturänderungen oder kundenspezifische Anpassungen (z.B. Umzüge, Re-Plattforming, Versionssprünge kundenseitiger Anwendungen, tiefgreifende Performance-Tunings) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart, andernfalls Change Request (§ 5).
  15. Laufzeit / Beendigung / Datenherausgabe
    a) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus Angebot/Projektvertrag bzw. den allgemeinen Regelungen (§ 17).
    b) Nach Vertragsende ist VISIQS berechtigt, Hosting-Leistungen zu deaktivieren und Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
    c) Ein Datenexport/Übergabe erfolgt nur, soweit vereinbart, und nach vollständiger Zahlung; zusätzliche Exportformate, Migrationen oder Übergabeunterstützung sind gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).
  16. Haftung / Leistungsgrenzen
    a) Für Hosting-Leistungen gelten die Haftungsregelungen dieser AGB (insb. § 16) sowie die Datenverlustregel.
    b) VISIQS haftet nicht für Ausfälle/Leistungsstörungen, die auf Drittsysteme, kundenseitige Anwendungen/Konfigurationen, unsichere Zugangsdaten, eigenmächtige Änderungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.

§ 33 Sammelmodul BL – Backlinkpakete (Module BL1, BL2, BLP)

  1. Gegenstand / Geltungsbereich
    Dieses Sammelmodul gilt für Leistungen von VISIQS zur Planung, Beschaffung und Platzierung von Backlinks („BL-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als Modul BL1, BL2 oder BLP beauftragt.
  2. Leistungsinhalt / Pakete
    a) Art, Umfang und Anzahl der geschuldeten Backlinks, sowie ggf. Laufzeit/Intervall, ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot/Projektvertrag (z.B. Anzahl Links pro Monat, einmaliges Paket, Laufzeitpaket).
    b) VISIQS schuldet die Leistung als Best-Effort-Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich werkvertragliche Abnahme/Erfolg vereinbart ist.
  3. Keine Zusage bestimmter Publisher/Partnerseiten
    a) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Platzierung auf bestimmten Domains, Partnerseiten, Medien, Kategorien oder in bestimmten Umfeldern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
    b) VISIQS ist berechtigt, Publisher/Plattformen/Partner nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, sofern der Kunde keine verbindliche White-/Blacklist in Textform übermittelt.
    c) Kennzahlen Dritter (z.B. DA/DR/Traffic/Visibility) sind unverbindliche Drittmetriken und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
  4. Drittleistungen / Verfügbarkeit / Plattformabhängigkeit
    a) Backlinkplatzierungen erfolgen regelmäßig über Dritte (Publisher, Portale, Netzwerke, Agenturen, Betreiber). Für deren Verfügbarkeit, Prozesse, redaktionelle Entscheidungen, Preisänderungen, Ablehnung oder spätere Änderungen gilt § 12 (Drittleistungen/Drittsysteme) entsprechend.
    b) VISIQS schuldet nicht, dass ein Publisher die Platzierung annimmt, online lässt, indexieren lässt, dofollow/nofollow-Eigenschaften beibehält oder redaktionelle Inhalte unverändert lässt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  5. Mitwirkung des Kunden
    a) Der Kunde liefert rechtzeitig die erforderlichen Informationen (z.B. Ziel-URLs, Themen/Keywords, USPs, Brand-Vorgaben, Wunsch-Anchor-Texte soweit vereinbart, No-Gos, Blacklist/Whitelist).
    b) Der Kunde stellt sicher, dass die Zielseiten technisch erreichbar sind und keine rechtlichen oder technischen Gründe einer Verlinkung entgegenstehen (z.B. Malware-Warnungen, Paywalls, Redirect-Ketten).
    c) Freigaben (z.B. Inhalte/Anchor/URL) sind unverzüglich zu erteilen; Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Mehraufwand ist nach Aufwand zu vergüten.
  6. Content im Zusammenhang mit Backlinks
    Soweit im Rahmen von BL-Leistungen Texte/Teaser/Advertorial-Entwürfe erstellt oder angepasst werden, gelten ergänzend die Regelungen des Moduls CNT bzw. § 5 (Change Requests) und § 11 (Freistellung).
  7. Keine Erfolgs- oder Rankinggarantie
    a) VISIQS schuldet keine bestimmten Rankings, Sichtbarkeits-, Traffic-, Umsatz-, Lead- oder Conversion-Ergebnisse.
    b) Suchmaschinen/Plattformen ändern Regeln/Algorithmen; Effekte von Backlinks sind von zahlreichen Faktoren abhängig und nicht sicher prognostizierbar.
  8. Risikohinweis (Suchmaschinen-Richtlinien) / Haftungsabgrenzung
    a) Der Kunde erkennt an, dass Suchmaschinen/Plattformen Maßnahmen gegen bestimmte Linkpraktiken ergreifen können (z.B. Entwertung, Rankingveränderungen, manuelle Maßnahmen).
    b) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist VISIQS nicht verpflichtet, Maßnahmen Dritter (z.B. Penalties, Entwertung) zu verhindern oder rückgängig zu machen; entsprechende Analysen/Recovery-Maßnahmen sind gesondert zu beauftragen (Change Request, § 5).
    c) VISIQS haftet nicht für Maßnahmen oder Entscheidungen von Suchmaschinen/Plattformen oder Publishern, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Nachweis / Reporting / Abnahmeähnliche Freigabe
    a) VISIQS stellt dem Kunden im vereinbarten Umfang Nachweise/Reports zur Verfügung (z.B. Linkliste mit URL, Ziel-URL, Datum, ggf. Art der Platzierung).
    b) Der Kunde hat die Nachweise binnen 10 Werktagen zu prüfen und Einwände konkret in Textform zu rügen; andernfalls gelten die Nachweise als genehmigt.
    c) Unwesentliche Abweichungen (z.B. geringfügige Variationen bei Anker/Text/Umfeld) berechtigen nicht zur Zurückweisung, sofern der Zweck der Platzierung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
  10. Bestand/Permanenz von Links / Ersatzregelung
    a) Sofern nicht ausdrücklich als „dauerhaft“ vereinbart, schuldet VISIQS keine zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit einzelner Links.
    b) Entfernt/ändert ein Dritter eine Platzierung, besteht ein Anspruch auf Ersatz nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot/Projektvertrag enthalten ist (z.B. „Ersatz innerhalb X Tage“).
    c) Ohne ausdrückliche Ersatzvereinbarung erfolgt ein etwaiger Ersatz nur nach Verfügbarkeit und als gesonderte Leistung (Change Request, § 5).
  11. Vertraulichkeit / Quellschutz
    Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Bezugsquellen, Konditionen, Einkaufspreise, Partnervereinbarungen oder Lieferketten von VISIQS im Zusammenhang mit Backlinks; diese Informationen sind vertraulich.
  12. Vergütung / Fremdkosten
    a) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot/Projektvertrag.
    b) Soweit Fremdkosten (z.B. Publisher-Fees, Platzierungsgebühren) anfallen, werden diese dem Kunden – sofern nicht ausdrücklich in der Pauschale enthalten – zusätzlich weiterberechnet bzw. sind vom Kunden direkt zu tragen. VISIQS kann für Fremdkosten Vorauszahlung verlangen und bei Nichtzahlung Leistungen aussetzen (§ 9).
  13. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:
    a) Einmalpakete enden mit Erbringung der vereinbarten Platzierungen.
    b) Laufende Pakete haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und sind mit 3 Monat Frist zum Laufzeitende kündbar; andernfalls verlängern sie sich jeweils um 12 Monate.
  14. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen) und § 16 (Haftung).

§ 34 Modul CNT – Content

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für die Erstellung, Bearbeitung und/oder Optimierung von Inhalten („Content“) durch VISIQS, insbesondere Texte, Copy, Redaktionsleistungen, Slogans, Produkttexte, Landingpage-Texte, Newsletter-Texte, Blogartikel, Whitepaper, Skripte, Captions sowie inhaltliche Struktur-/Gliederungsvorschläge, soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul CNT“ beauftragt („Content-Leistungen“).
  2. Briefing, Quellen, Mitwirkung
    a) Der Kunde stellt VISIQS rechtzeitig ein verwertbares Briefing zur Verfügung (Zielgruppe, Tonalität/Brand-Voice, Zweck, Kanäle, gewünschte Inhalte/Claims, Keywords/USPs, No-Gos, Pflichttexte, CI-Vorgaben).
    b) Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Materialien und Zugänge bereit (z.B. Produktdaten, Preislisten, Spezifikationen, Bilder, Marken- und CI-Guides, Referenzen, bestehende Texte).
    c) Verzögerungen aufgrund unvollständiger Informationen oder fehlender Freigaben gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Mehraufwand ist nach den allgemeinen Regeln zu vergüten.
  3. Leistungsumfang / Deliverables
    a) Art, Umfang, Länge, Sprache, Format und Lieferform ergeben sich aus Angebot/Projektplan.
    b) VISIQS schuldet Content in der vereinbarten Form (z.B. Textdokumente, Einpflege in CMS/Tool, Tabellen/Listen), jedoch keine bestimmte Conversion- oder Performance-Wirkung, sofern nicht ausdrücklich als Erfolg vereinbart.
  4. Korrekturschleifen / Änderungswünsche
    a) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Deliverable enthalten, sofern sie sich auf das ursprüngliche Briefing beziehen.
    b) Änderungen, Erweiterungen, Umpriorisierungen, zusätzliche Formate/Varianten, zusätzliche Stakeholder-Runden oder nachträgliche Briefing-Änderungen sind Change Requests und gesondert zu vergüten (vgl. § 5).
  5. Freigabe, Abnahme, Abnahmefiktion
    a) Soweit Content werkvertraglichen Charakter hat oder als abnahmefähig vereinbart ist, gilt § 6 (Abnahme) entsprechend.
    b) Sofern keine abweichende Frist vereinbart ist, hat der Kunde Content innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Mängel/Änderungen in Textform mitzuteilen.
    c) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung oder wird Content produktiv veröffentlicht/versendet/verwendet, gilt er als freigegeben/abgenommen, soweit die Nutzung nicht ausschließlich zur Fehlersuche erfolgt.
  6. Fakten, rechtliche Prüfung, Claims (Kundensache)
    a) VISIQS erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Medizin-/Health-Claims, Finanz-/Versicherungsclaims, Pflichtkennzeichnungen) obliegt dem Kunden.
    b) Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit von Produktdaten, Preisen, technischen Angaben, Garantiezusagen und sonstigen Behauptungen verantwortlich, soweit diese aus Kundenvorgaben stammen oder vom Kunden freigegeben wurden.
    c) Sofern nicht ausdrücklich „Faktencheck/Research“ vereinbart ist, schuldet VISIQS keine eigenständige Validierung externer Quellen; ein zusätzlicher Faktencheck ist gesondert zu beauftragen.
  7. SEO-/Marketing-Kontext (keine Erfolgsgarantie)
    Soweit Content für SEO/Ads/Marketingzwecke erstellt wird, schuldet VISIQS keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Klickzahlen, Leads oder Umsätze. Ergebnisse hängen u.a. von Wettbewerb, Plattform-/Algorithmusänderungen, Budget, Tracking/Consent und kundenseitiger Umsetzung ab.
  8. KI-gestützte Erstellung (optional, dienstleisterfreundlich)
    a) VISIQS kann zur effizienten Erstellung/Optimierung von Content geeignete technische Hilfsmittel einsetzen (z.B. Rechtschreib-/Stiltools oder KI-gestützte Assistenz), sofern dies die geschuldete Qualität nicht beeinträchtigt.
    b) Der Kunde erkennt an, dass KI-gestützte Entwürfe eine redaktionelle Prüfung erfordern können; Freigaben und rechtliche/fachliche Endprüfung bleiben Kundensache.
    c) VISIQS speist ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten in externe Tools ein, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  9. Nutzungsrechte / Vorbehalte
    a) Es gilt § 10 (Nutzungsrechte). Nutzungsrechte am final freigegebenen Content gehen – soweit vereinbart – erst nach vollständiger Zahlung über.
    b) VISIQS behält Rechte an Vorlagen, Methoden, Textbausteinen, Prompts, Strukturen und wiederverwendbaren Komponenten („Background-IP“).
    c) Soweit Stock-Material, Schriften oder Drittinhalte verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; erforderliche Lizenzen stellt/bezahlt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
  10. Plagiate / Rechte Dritter / Freistellung
    a) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Claims) frei von Rechten Dritter sind und zur Nutzung durch VISIQS bereitgestellt werden dürfen.
    b) Der Kunde stellt VISIQS von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung kundenseitiger Vorgaben, freigegebener Inhalte oder vom Kunden verlangter Aussagen resultieren (§ 11).
    c) Beanstandet ein Dritter Inhalte, ist VISIQS berechtigt, die betroffenen Inhalte bis zur Klärung zu entfernen/zu deaktivieren bzw. nicht weiter zu verwenden; weitergehende Anpassungen erfolgen als Change Request, sofern die Ursache nicht von VISIQS zu vertreten ist.
  11. Archivierung / Herausgabe von Arbeitsständen
    a) Arbeitsstände/Entwürfe/Redaktionsnotizen sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
    b) VISIQS ist nicht verpflichtet, Rohfassungen oder Projektdateien über die Vertragslaufzeit hinaus vorzuhalten; eine Archivierung kann gesondert vereinbart werden.
  12. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 4 (Mitwirkung), § 5 (Change Requests), § 6 (Abnahme), § 10 (Nutzungsrechte), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen) und § 16 (Haftung).

§ 35 Sammelmodul RTA – RTA-Produktfamilie (Module RTA, RTAN, RTAL, RTAB)

  1. Gegenstand / Geltungsbereich
    Dieses Sammelmodul gilt für Retargeting- und Werbeleistungen von VISIQS im Bereich „Native Ads“, „Local Ads“ und „Branding Ads“ einschließlich Einrichtung, Anbindung, Kampagnenaufsetzung, laufender Betreuung und Optimierung („RTA-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als Modul RTA, RTAN, RTAL oder RTAB beauftragt.
  2. Leistungsumfang (Auffangregel)
    Soweit nicht abweichend vereinbart, umfassen RTA-Leistungen insbesondere:
    a) technische Anbindung/Einrichtung der Kampagnen an ein oder mehrere Werbenetzwerke bzw. Supply-/Demand-Plattformen (soweit technisch möglich und zulässig),
    b) Aufsetzung und Verwaltung von Kampagnen, Zielgruppen (z.B. Retargeting-Segmente), Budgets und Ausspielungsparametern,
    c) Einbindung/Verwaltung von Tracking- bzw. Retargeting-Tags (soweit beauftragt und technisch möglich),
    d) laufende Betreuung/Optimierung (z.B. Anpassung von Geboten/Budgets, Creatives, Zielgruppen, Placements-Logik, Frequency Caps),
    e) Reporting im vereinbarten Umfang.
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Mitwirkungen bereit, insbesondere:
    a) Werbemittel/Creatives (oder Freigabe zur Erstellung, sofern vereinbart), Zielseiten/URLs und relevante Inhalte,
    b) erforderliche Zugänge, Freigaben und technische Voraussetzungen (z.B. Tag-Manager, Website-/CMS-Zugriff, Consent-Tool, DNS/Server-Settings),
    c) rechtzeitige Freigaben für Werbemittel, Claims, Texte und Zielseiten.
    Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von VISIQS; Mehraufwand ist nach § 4/§ 5 zu vergüten.
  4. Kein Anspruch auf bestimmte Platzierungen / Partnerseiten
    a) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausspielungen auf bestimmten Publishern, Partnerseiten, Apps, Kanälen oder in bestimmten Umfeldern, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
    b) Platzierungen, Reichweiten, Impressionen, Klickpreise und sonstige Auslieferungsparameter hängen von Markt- und Auktionsbedingungen, Verfügbarkeit von Inventar sowie Regeln und Entscheidungen der beteiligten Plattformen/Netzwerke ab.
    c) VISIQS schuldet – sofern nicht ausdrücklich als Erfolg vereinbart – keine Mindestreichweiten, Mindestimpressionen, Mindestklickzahlen oder Mindestconversions.
  5. Drittplattformen / Netzwerkabhängigkeit
    a) RTA-Leistungen erfolgen unter Nutzung von Plattformen/Netzwerken Dritter. Deren Geschäftsbedingungen, technische Vorgaben, Sperr-/Ablehnungsentscheidungen, Algorithmik, Inventarverfügbarkeit und Abrechnungsmodelle liegen außerhalb des Einflussbereichs von VISIQS.
    b) Änderungen/Deprecations/Limitierungen (z.B. Tracking-Restriktionen, Cookie-Policies, Browser-/OS-Änderungen) können die Leistung beeinflussen. Notwendige Anpassungen sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests gemäß § 5.
    c) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Vereinbarungen, Konditionen oder technischer Details zwischen VISIQS und den eingesetzten Drittplattformen/Netzwerken.
  6. Tracking / Consent / Rechtliches
    a) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, der Inhalte, der Zielseiten sowie für die ordnungsgemäße Umsetzung von Informations- und Einwilligungspflichten (insb. Cookies/Retargeting/Consent). VISIQS erbringt keine Rechtsberatung.
    b) Soweit Einwilligungen/Browser-Restriktionen/Adblocker die Messbarkeit oder Auslieferung beeinflussen, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar.
  7. Werbebudget, Kosten und Abrechnung
    a) VISIQS berechnet für RTA-Leistungen eine monatliche Servicegebühr gemäß Angebot/Preisblatt.
    b) Werbekosten/Media Spend (z.B. Netzwerk-/Plattformkosten) werden dem Kunden zusätzlich („on top“) weiterberechnet bzw. direkt durch das jeweilige Werbenetzwerk gegenüber dem Kunden abgerechnet – je nach im Angebot vereinbartem Abrechnungsmodell.
    c) Sofern VISIQS Werbekosten vorfinanziert oder gegenüber Dritten verauslagt, ist VISIQS berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen und die Kampagnen bei Zahlungsverzug auszusetzen (§ 9).
    d) Preis-/Kostenänderungen der Drittplattformen/Netzwerke (z.B. Mindestbudgets, Auktionspreise, Abrechnungsmodelle) gehen nicht zu Lasten von VISIQS.
  8. Freigaben und Verantwortung für Werbemittel
    a) Werbemittel, Texte, Claims, Bilder/Videos und Zielseiten bedürfen – sofern vereinbart oder erforderlich – der Freigabe des Kunden. Ohne fristgerechte Freigabe ist VISIQS berechtigt, Kampagnen zu pausieren oder mit bereits freigegebenen Mitteln fortzuführen; Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von VISIQS.
    b) Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an Werbemitteln und Inhalten zu verfügen und stellt VISIQS von Ansprüchen Dritter nach § 11 frei.
  9. Optimierung / Leistungsschwankungen
    a) Optimierungsmaßnahmen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen von VISIQS unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele (z.B. Reichweite, Klicks, Leads, Abverkauf).
    b) Leistungsschwankungen aufgrund saisonaler Effekte, Auktionsdruck, Inventarverfügbarkeit, Tracking-Einschränkungen oder Änderungen der Zielseite/des Angebots des Kunden sind systemimmanent und begründen keine Mängelansprüche.
  10. Sperrung, Ablehnung, Compliance-Maßnahmen
    Wird eine Kampagne/Anzeige durch Drittplattformen/Netzwerke abgelehnt, eingeschränkt oder gesperrt, ist VISIQS berechtigt, die Kampagne anzupassen oder zu pausieren. Eine Haftung von VISIQS für solche Entscheidungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  11. Laufzeit / Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gilt für RTA-Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monat.
  12. Vorrang allgemeiner Regelungen
    Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 5 (Change Requests), § 9 (Leistungsstopp), § 11 (Freistellung), § 12 (Drittleistungen) und § 16 (Haftung).

§ 36 Modul BTR – Betreuung

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für laufende Betreuungs-, Pflege- und Wartungsleistungen von VISIQS für die Systeme/Präsenzen des Kunden (z.B. Website, Shop, CRM, Tracking/Monitoring, Integrationen), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul BTR“ beauftragt („Betreuungsleistungen“).
  2. Leistungsumfang (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, können Betreuungsleistungen insbesondere umfassen:
    a) regelmäßige technische Pflege/Wartung (z.B. Updates von Systemkomponenten, Themes/Templates, Plugins/Erweiterungen),
    b) Fehleranalyse und Behebung von Störungen im Rahmen des vereinbarten Umfangs,
    c) kleinere Anpassungen/Optimierungen innerhalb eines vereinbarten Stundenkontingents (sofern vereinbart),
    d) technische Beratung zu Betrieb/Weiterentwicklung im Rahmen des vereinbarten Umfangs,
    e) Koordination mit Drittanbietern, sofern erforderlich (ohne Haftung für Dritte; siehe § 12).
  3. Abgrenzung (nicht enthalten)
    Nicht Bestandteil der Betreuungsleistungen sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere:
    a) neue Funktionen, größere Umbauten, Relaunches, Re-Designs, strukturelle Erweiterungen, neue Schnittstellen,
    b) Content-Erstellung/-Pflege (Texte/Bilder/Produkte/Beiträge) und redaktionelle Leistungen,
    c) rechtliche Prüfungen (Datenschutz, Impressum, AGB, Tracking/Consent),
    d) Datenbereinigung, Migrationen, umfangreiche Performance- oder Security-Projekte,
    e) Schulungen/Workshops außerhalb eines vereinbarten Umfangs.
    Solche Leistungen sind Change Requests nach § 5 und gesondert zu vergüten.
  4. Support, Ticketpflicht, Reaktionszeiten
    a) Für Störungsmeldungen und Anfragen gilt die Ticketpflicht nach § 13.
    b) Reaktions- oder Lösungszeiten sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich ein SLA vereinbart ist oder das Modul SUP beauftragt wurde. Ohne SLA erfolgt Bearbeitung nach Verfügbarkeit gemäß § 13.
  5. Updates, Kompatibilität, Drittkomponenten
    a) Updates erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen von VISIQS und – soweit praktikabel – bevorzugt in Wartungsfenstern.
    b) Der Kunde erkennt an, dass Updates/Änderungen von Drittanbietern (CMS/Shop-Systeme, Plugins, Themes, APIs, Hoster) zu Inkompatibilitäten führen können. VISIQS schuldet keine dauerhafte Kompatibilität mit Komponenten Dritter außerhalb des vereinbarten Umfangs; erforderliche Anpassungen können Change Requests sein (§ 5).
    c) Der Kunde unterlässt eigenmächtige Änderungen am betreuten System (z.B. Installationen, Codeänderungen, Plugin-Wechsel), soweit diese die Wartung beeinträchtigen; andernfalls kann Mehraufwand nach Aufwand berechnet werden.
    d) Hauptversions-Updates (Major Releases) nicht enthalten: Updates im Rahmen des Moduls BTR umfassen grundsätzlich nur Minor-/Patch-Updates innerhalb derselben Hauptversion des jeweils betreuten Systems (z.B. Shopware 6.x → 6.y; WordPress 6.x → 6.y; Plugin 2.x → 2.y). Major-Upgrades (Wechsel der Hauptversion), Systemwechsel, Migrationen oder größere Versionssprünge (z.B. Shopware 5 → Shopware 6, Magento 1 → 2, CMS-Wechsel) sind nicht Bestandteil der Betreuungsleistungen und stellen einen Change Request gemäß § 5 dar.
    e) Vorabprüfung & Freigabe bei Updates: VISIQS ist berechtigt, Updates aus Sicherheits- oder Stabilitätsgründen zu verschieben, wenn Kompatibilitätsrisiken bestehen oder erforderliche Voraussetzungen (z.B. PHP-Version, Serverumgebung, Plugin-Kompatibilität) nicht erfüllt sind. Erforderliche Anpassungen, Refactorings oder Plugin-Austausche zur Ermöglichung von Updates sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – Change Requests (§ 5).
    f) Wiederherstellungsoption: Sofern Backups vorhanden sind und ein Restore im vereinbarten Umfang enthalten ist, kann VISIQS bei fehlgeschlagenen Updates nach pflichtgemäßem Ermessen einen Rollback/Restore durchführen; weitergehende Wiederherstellungen oder Ursachenanalysen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).
  6. Wartungsfenster / Betriebsunterbrechungen
    Kurzzeitige Unterbrechungen, die durch Wartung, Updates oder sicherheitsrelevante Maßnahmen erforderlich sind, gelten als vertragsgemäß, soweit sie angemessen sind und – soweit praktikabel – vorab angekündigt werden.
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde stellt alle zur Betreuung erforderlichen Zugänge, Rechte, Informationen und Ansprechpartner bereit und hält diese aktuell. Der Kunde informiert VISIQS unverzüglich über Änderungen an Infrastruktur, Domains, DNS, Accounts, Zahlungsdaten (z.B. bei Dritttools) oder Dienstleistern, sofern diese die Betreuungsleistungen beeinflussen können.
  8. Backups / Wiederherstellung
    a) Soweit nicht ausdrücklich ein Managed-Backup Bestandteil des BTR-Leistungsumfangs ist, bleibt der Kunde für regelmäßige Backups verantwortlich.
    b) Wiederherstellungen (Restore) sind nur geschuldet, soweit Backups vorhanden sind und ein Restore im vereinbarten Umfang enthalten ist; andernfalls ist dies gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).
  9. Vergütung, Kontingente, Abrechnung
    a) Soweit ein Stundenkontingent vereinbart ist, ist dieses – sofern nicht abweichend geregelt – innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu nutzen; nicht genutzte Stunden verfallen, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragbarkeit vereinbart ist.
    b) Mehraufwand außerhalb des Kontingents wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz, hilfsweise zum jeweils gültigen Stundensatz von VISIQS, abgerechnet.
    c) Pauschalen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – monatlich im Voraus fällig.
    d) Inklusivumfang Update-/Wartungschecks: Soweit im Angebot/Projektvertrag kein abweichender Umfang geregelt ist, umfasst das Modul BTR pro betreutem System und Kalendermonal:
    – bis zu 1 Update-Zyklus (Prüfung/Einspielung) für Kernsystem und Standardkomponenten sowie
    – bis zu 2 Stunden für Update-Prüfung, Einspielung, Smoke-Test und Dokumentation (zusammen „Update-Check“).
    e) Obergrenze / Mehrarbeit: Überschreitet ein Update-Check den Inklusivumfang (insb. wegen Inkompatibilitäten, Drittplugins, kundenseitigen Änderungen, Hosting-/Umgebungsproblemen), ist VISIQS berechtigt, die weitere Bearbeitung als Change Request nach § 5 abzurechnen. VISIQS informiert den Kunden vorab, sobald absehbar ist, dass der Inklusivumfang überschritten wird.
    f) Keine Pflicht zur Fehlerbehebung außerhalb Inklusivumfang: VISIQS ist nicht verpflichtet, Kompatibilitätsprobleme, Plugin-Konflikte oder erforderliche Refactorings im Rahmen des Inklusivumfangs zu beheben; dies erfolgt nur nach Freigabe als Change Request (§ 5).
  10. Laufzeit und Kündigung (Auffangregel)
    Soweit im Angebot/Projektvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gilt für Betreuungsleistungen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende; andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
  11. Leistungsstopp / Sperre bei Pflichtverletzungen
    VISIQS ist berechtigt, Betreuungsleistungen vorübergehend auszusetzen, soweit der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder erforderliche Mitwirkungen/Zugänge trotz angemessener Fristsetzung nicht bereitstellt; Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
  12. Vorrang anderer Module
    Soweit der Betrieb/Hosting beauftragt ist, gilt ergänzend das Modul HOS; soweit Premium Support/SLA beauftragt ist, gilt ergänzend das Modul SUP. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

§ 37 Modul SUP – Premium Support

  1. Gegenstand / Vorrang gegenüber § 13
    Dieses Modul gilt für Support- und Unterstützungsleistungen von VISIQS, soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul SUP“ beauftragt. Soweit dieses Modul konkrete Service-Level (z.B. Reaktionszeiten, Priorisierung, Erreichbarkeit) regelt, gehen diese Regelungen den allgemeinen Support-Regeln in § 13 vor; im Übrigen gilt § 13 ergänzend.
  2. Support ist Zusatzleistung
    Support ist nicht standardmäßig Bestandteil anderer Leistungen, sondern eine gesondert zu beauftragende Leistung. VISIQS schuldet ohne ausdrückliches SLA keine bestimmten Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in bestimmter Qualität.
  3. Kommunikationswege / Ticketpflicht / Startzeitpunkt
    a) Support- und Störungsmeldungen erfolgen ausschließlich gemäß Ticketpflicht nach § 13 (Ticketsystem oder Support-E-Mail). Telefonische Bearbeitung erfolgt – sofern angeboten – nur nach Ticketanlage und Identifikation/Eskalation.
    b) Reaktionszeiten beginnen erst, wenn ein Ticket vollständig im Sinne der Pflichtangaben nach § 13 Abs. 4 vorliegt; bei fehlenden Informationen ruht die Bearbeitung bis zur Nachlieferung.
  4. Leistungsumfang Premium Support (Auffangregel)
    Soweit nicht abweichend im Angebot/SLA geregelt, umfasst Premium Support:
    a) Entgegennahme, Qualifizierung (Triage) und Koordination von Störungen/Anfragen,
    b) Remote-Unterstützung bei Bedienung/Konfiguration der von VISIQS betreuten Systeme,
    c) Fehleranalyse und Workarounds im zumutbaren Rahmen,
    d) Koordination mit Drittanbietern, sofern Zugänge/Bevollmächtigung vorliegen (ohne Haftung für Dritte, vgl. § 12).
  5. Abgrenzung (nicht enthalten)
    Premium Support umfasst keine Weiterentwicklung, neue Features, Erweiterungen, Datenbereinigung, Content-Pflege, Schulungen, Prozessberatung oder größere Umbauten; solche Leistungen sind Change Requests nach § 5 und gesondert zu vergüten.
  6. Servicezeiten (Auffangregel)
    Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten Support-Servicezeiten Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz von VISIQS (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Leistungen außerhalb dieser Zeiten erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung (Notfall-/Express).
  7. Prioritäten / Schweregrade (Auffangdefinition)
    Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Tickets wie folgt klassifiziert:
    a) P1 – Kritisch: Produktivsystem steht, erheblicher Sicherheitsvorfall oder Datenintegrität akut gefährdet; kein zumutbarer Workaround.
    b) P2 – Hoch: Wesentliche Kernfunktion stark beeinträchtigt; Workaround nur eingeschränkt möglich.
    c) P3 – Mittel: Funktionsstörung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Kernbetriebs; Workaround vorhanden.
    d) P4 – Niedrig: Fragen, kosmetische Fehler, Optimierungen.
    Die endgültige Einstufung erfolgt durch VISIQS nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der vom Kunden angegebenen Auswirkungen.
  8. Reaktionszeiten (Auffang-SLA)
    Soweit nicht abweichend im Angebot/SLA vereinbart, gelten folgende maximale Reaktionszeiten innerhalb der Servicezeiten (Ziff. 6):
    – P1: max. 4 Stunden
    – P2: max. 8 Stunden
    – P3: max. 2 Werktage
    – P4: max. 5 Werktage
    „Reaktion“ bedeutet die qualifizierte Rückmeldung (z.B. Bestätigung, Nachfragen, Workaround-Vorschlag, Beginn Analyse) und nicht die vollständige Behebung.
  9. Mitwirkung / Time-Stop
    Reaktions- und Bearbeitungszeiten ruhen, solange der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht erbringt (z.B. Zugänge, Logs, Reproduktionsschritte, Testuser, Freigaben) oder Störungen durch Drittsysteme/Änderungen außerhalb des Einflussbereichs von VISIQS verursacht werden (vgl. § 4, § 12).
  10. Express/Notfall / Vor-Ort
    Express- oder Notfallbearbeitung (insbesondere außerhalb der Servicezeiten) sowie Vor-Ort-Einsätze sind nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet und werden zusätzlich vergütet.
  11. Vergütung, Abrechnung, Laufzeit (Auffangregel)
    a) Support-/Wartungsgebühren werden – soweit als Pauschale vereinbart – als Festpreis verstanden und sind, sofern nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus fällig; eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.

    b) Soweit im Vertrag keine Laufzeit geregelt ist, gilt eine Laufzeit von 12 Monaten; sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
  12. Haftung / Gewährleistung / Drittanbieter
    Für Premium Support gelten die Haftungsregelungen des AT (insb. § 16) und für Drittanbieter/Drittsysteme § 12 entsprechend.

§ 38 Modul MON – Monitoring / Besucheranalyse

  1. Gegenstand / Leistungsbild
    Dieses Modul gilt für Leistungen von VISIQS im Zusammenhang mit Einrichtung, Betrieb und laufender Betreuung von Monitoring- und Besucheranalyse-Lösungen für Websites, Landingpages, Webshops und/oder Web-Anwendungen des Kunden („Monitoring-Leistungen“), soweit im Angebot/Projektvertrag/Bestellformular als „Modul MON“ beauftragt.
  2. Eingesetzte Tools / Technische Umsetzung
    a) VISIQS kann zur Besucheranalyse eine eigen- oder fremdgehostete Analysesoftware einsetzen (z.B. Matomo/Piwik oder vergleichbare Systeme).
    b) Soweit VISIQS eine Besucheranalyse bereitstellt, kann hierzu auf der Website des Kunden ein Script eingebunden werden, das Nutzungsdaten an Server von VISIQS bzw. an das jeweils vereinbarte Analysesystem übermittelt; dabei können Cookies bzw. ähnliche Technologien eingesetzt werden und Nutzungsinformationen (einschließlich gekürzter/anonymisierter IP-Adresse, soweit technisch vorgesehen) zu Analysezwecken verarbeitet werden, insbesondere zur Webseitenoptimierung.

    c) Art und Umfang des Trackings (z.B. Seitenaufrufe, Events, Ziele/Conversions, Kampagnenparameter, E-Commerce-Tracking, Heatmaps) ergeben sich aus Angebot/Projektplan bzw. der im Projekttool dokumentierten Spezifikation.
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden / Bereitstellungen
    a) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Zugänge, Informationen und Freigaben bereit (z.B. CMS/Shop/Serverzugang, Tag-Manager, Consent-Tool, DNS/FTP, Testumgebungen, Admin-Rechte in Dritttools).
    b) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die zu trackenden Seiten/Funktionen technisch erreichbar sind und Änderungen an Themes, Templates, Skript-Loadern, Caching/CDN, Consent-Tools oder Security-Setups (WAF, CSP, Cookie-Blocker) VISIQS unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, soweit diese das Monitoring beeinflussen können.
    c) Der Kunde benennt eine fachlich verantwortliche Person (Key User), die Tracking-Ziele, Conversion-Definitionen und Anforderungen verbindlich freigibt.
  4. Rechtliche Verantwortlichkeit (insb. Cookie/Consent) / Keine Rechtsberatung
    a) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Cookies/Tracking-Technologien und für die ordnungsgemäße Umsetzung aller Informations- und Einwilligungspflichten (insb. Consent-Banner/Consent-Management, Datenschutzhinweise, Opt-out-Mechanismen, Tag-Freigabelogik). VISIQS erbringt insoweit keine Rechtsberatung.
    b) Soweit die Wirksamkeit/Umfang des Monitorings von Einwilligungen abhängt, erkennt der Kunde an, dass Messwerte unvollständig oder verfälscht sein können (z.B. wegen Opt-in-Quote, Browser-Restriktionen, Adblockern, Do-Not-Track, ITP/ETP). Hieraus ergeben sich keine Mängelansprüche gegen VISIQS.
  5. Datenschutz / AVV
    Soweit VISIQS im Rahmen der Monitoring-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt § 14 (Datenschutz/AVV) des AT entsprechend; ohne abgeschlossenen AVV ist VISIQS berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen auszusetzen.
  6. Reporting, Auswertungen, Empfehlungen
    a) Soweit vereinbart, stellt VISIQS Reports/Dashboards bereit (z.B. periodische Berichte, KPI-Übersichten, Handlungsempfehlungen). Inhalt/Taktung ergeben sich aus Angebot oder Projektplan.
    b) VISIQS schuldet keine bestimmte Datenqualität im Sinne einer „vollständigen“ Erfassung; insbesondere sind Messabweichungen durch technische Rahmenbedingungen, Einwilligungsmechanismen, Drittkomponenten und Nutzergeräte systemimmanent.
    c) Auswertungen und Empfehlungen sind Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine eigene Prüfung des Kunden (z.B. Budgetentscheidungen, rechtliche Bewertung, Maßnahmenpriorisierung).
  7. Drittleistungen / Plattformänderungen / Change Requests
    a) Soweit Monitoring auf Drittleistungen basiert (z.B. Tag-Manager, CDN, Consent-Tools, Browser-/Plattformfunktionen, Dritt-Pixel), gilt § 12 (Drittleistungen/Drittsysteme) entsprechend.

    b) Anpassungen aufgrund von Änderungen bei Browsern/Plattformen/Tools (z.B. Deprecations, neue Consent-Standards, API-Änderungen, Tracking-Restriktionen) sind – soweit nicht ausdrücklich inkludiert – Change Requests gemäß § 5 des AT.
  8. Support / Störungsmeldungen
    Support- und Störungsmeldungen zum Monitoring erfolgen nach § 13 (Support ohne SLA / Ticketsystem). Reaktions- und Lösungszeiten bestehen nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA.
  9. Leistungsgrenzen (typische Monitoring-Themen)
    VISIQS schuldet insbesondere nicht:
    a) Garantie bestimmter Einwilligungsquoten, Datenvollständigkeit oder Messgenauigkeit in allen Konstellationen;
    b) rechtssichere Gestaltung von Consent-Texten/Datenschutzhinweisen;
    c) dauerhafte Funktionsfähigkeit bei kundenseitigen Änderungen ohne Mitteilung (z.B. Theme-Wechsel, Script-Bundling, CSP/Firewall-Regeln);
    d) die Wiederherstellung historischer Tracking-Daten, wenn diese mangels Consent/Blockern/Tooländerungen nicht erhoben wurden.
  10. Datenzugriff / Übergabe bei Vertragsende
    a) Soweit ein Analytics-/Monitoring-Account im Namen des Kunden geführt wird, erhält der Kunde nach Vertragsende – nach vollständiger Zahlung – Zugriff/Export im vertraglich vereinbarten Umfang.
    b) Soweit Systeme/Instanzen durch VISIQS betrieben werden, kann VISIQS nach Vertragsende den Zugriff sperren und Daten nach angemessener Frist löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; ein darüberhinausgehender Export/Exit (Sonderformate, zusätzliche Auswertungen, Migrationsunterstützung) ist gesondert zu vergüten (Change Request, § 5).

§ 39 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort: Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Sitz von VISIQS in Düsseldorf.
  3. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von VISIQS in Düsseldorf. VISIQS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Änderungen dieser AGB (für laufende Vertragsverhältnisse): VISIQS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Betreuung/Service) zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z.B. Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Schließen von Regelungslücken, Anpassung an technische/organisatorische Abläufe) und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. VISIQS wird den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform über die Änderungen informieren und die Änderungen in geeigneter Weise kenntlich machen sowie auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als vereinbart. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort; VISIQS bleibt das Recht vorbehalten, das betroffene Dauerschuldverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, hilfsweise mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung, zu kündigen, sofern VISIQS ein Festhalten an den bisherigen AGB nicht zumutbar ist. Änderungen, die Hauptleistungspflichten oder Preise betreffen, bedürfen stets einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.