Barrierefreiheit im Online-Handel: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Betreiber von Online-Shops bedeutet

Liebe Leserinnen und Leser,

am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Was sich zunächst bürokratisch anhört, hat für viele Betreiber von Online-Shops ganz konkrete Auswirkungen. Denn: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, muss seine Website künftig barrierefrei gestalten.

Doch was genau bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Raum? Welche Anforderungen kommen auf Unternehmen zu? Und warum lohnt es sich, bereits jetzt aktiv zu werden – nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich?

Unsere Expertinnen und Experten vereinen fundiertes Wissen in den Bereichen Webentwicklung, UX-Design, Barrierefreiheit und SEO. So stellen wir sicher, dass Ihr Online-Shop nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch technisch einwandfrei funktioniert, besser gefunden wird – und für alle Nutzerinnen und Nutzer ein positives Erlebnis bietet.

In dem kommenden Absätzen geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, mögliche Konsequenzen bei Verstößen und die Chancen, die eine barrierefreie Website bietet.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Online-Shops und Apps so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Das betrifft unter anderem:

  • Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. durch Unterstützung von Screenreadern)
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen (z. B. durch Navigierbarkeit per Tastatur)
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. durch klare Strukturen und einfache Sprache)
  • Menschen mit Hörbehinderungen (z. B. durch Untertitel für Videos)

Die Grundlage dafür bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese definieren unter anderem Kriterien wie:

  • Wahrnehmbarkeit (z. B. ausreichende Farbkontraste)
  • Bedienbarkeit (z. B. Tastatur-Navigation)
  • Verständlichkeit (z. B. klare und einfache Sprache)
  • Robustheit (z. B. Kompatibilität mit Hilfstechnologien)

Wen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich insbesondere an privatwirtschaftliche Anbieter, die digitale Dienstleistungen oder Produkte online vertreiben, etwa über:

  • Online-Shops
  • Buchungsplattformen
  • Streamingdienste
  • Banking- und Finanz-Apps
  • Softwarelösungen für Endverbraucher

Ausgenommen sind aktuell Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Dennoch ist es auch für kleinere Betriebe ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Barrierefreiheit zu befassen – nicht nur aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit, sondern auch wegen des wachsenden gesellschaftlichen und politischen Drucks.

Was passiert bei Verstößen?

Ab dem 28. Juni 2025 sind Verstöße gegen die Vorgaben des BFSG keine Bagatelle mehr. Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen halten, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
  • Klagen auf Unterlassung oder Schadensersatz
  • Bußgelder, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden verhängt werden können

Dabei geht es nicht nur um rechtliche Risiken. Eine nicht barrierefreie Website ist häufig auch ein Wettbewerbsnachteil, weil sie potenzielle Kundengruppen ausschließt.

Barrierefreiheit als Rankingfaktor: SEO und CPC im Blick behalten

Abseits der gesetzlichen Pflicht bringt digitale Barrierefreiheit auch handfeste ökonomische Vorteile. Suchmaschinen wie Google bewerten Websites zunehmend nach Seitenqualität und Nutzererfahrung – zwei Aspekte, die durch barrierefreies Webdesign direkt verbessert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Besseres Google-Ranking (SEO): Barrierefreie Seiten sind oft schneller, strukturierter und nutzerfreundlicher – alles Kriterien, die das Ranking positiv beeinflussen.
  • Niedrigere Klickkosten (CPC) bei Google Ads: Der Qualitätsfaktor einer Seite beeinflusst direkt die Kosten pro Klick – eine bessere Nutzererfahrung führt also auch zu günstigeren Anzeigenpreisen.

Eine barrierefreie Website ist also nicht nur rechtssicher, sondern auch effizienter im Online-Marketing.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

Wer erst im Juni 2025 beginnt, sich mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen, wird es schwer haben, rechtzeitig alle nötigen Anpassungen umzusetzen. Denn die Erstellung einer barrierefreien Website ist kein Schnellschuss, sondern ein Prozess, der konzeptionelle, technische und gestalterische Expertise erfordert.

Je früher Sie starten, desto besser können Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop an die neuen Anforderungen anpassen – und dabei gleichzeitig von den oben genannten Vorteilen profitieren.

So unterstützt Sie die Visiqs GmbH

Die Umsetzung einer barrierefreien Website erfordert Fachwissen, Erfahrung und ein gutes Verständnis der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen. Genau hier kommt die Visiqs GmbH ins Spiel.

Wir unterstützen Sie bei der:

  • Analyse Ihres aktuellen Webauftritts
  • Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans
  • Technischen und gestalterischen Umsetzung der Barrierefreiheit
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Langfristigen Pflege und Kontrolle Ihrer Seite

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zu helfen, sondern auch Ihre Website nutzerorientierter, zukunftssicher und erfolgreicher zu machen.

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht – sie ist eine Chance

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zwingt viele Unternehmen zum Handeln – doch wer klug ist, begreift Barrierefreiheit nicht als Bürde, sondern als Chance zur Weiterentwicklung.

Sie investieren nicht nur in Rechtssicherheit, sondern auch in mehr Reichweite, bessere Auffindbarkeit und eine stärkere Kundenbindung. Gleichzeitig leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft.

Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist

Sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihren Webshop gemeinsam barrierefrei, rechtssicher und zukunftsfähig gestalten können. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website – professionell, rechtssicher und mit Blick auf Ihren geschäftlichen Erfolg.

Ihr Team der Visiqs GmbH

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Marco Barfeld | Marketing Consultant
Fundiertes Fachwissen durch 10 Jahre Online Marketing Erfahrung - Webdesign/E-Commerce, SEO, SEA, Social Media Marketing